Lass es brennen!
Görlitz-Zgorzelec. Für das Walpurgisfeuer am 30. April 2011 werden wieder zuverlässige Veranstalter gesucht, die in Eigenregie ein Walpurgisfeuer durchführen wollen. Bedingung hierfür ist, dass das Feuer öffentlich ist und während der Veranstaltung eine angemessene gastronomische Betreuung erfolgt. Bewerber können u.a. Vereine, Ortsteile oder Interessengruppen sein. Die Veranstalter müssen über eine geeignete Fläche zum Durchführen des Feuers verfügen. Außerdem müssen sie eine Brenngutannahme sicherstellen und gewährleisten, dass die Feuerstelle bis zum vollständigen Abbrennen beaufsichtigt wird. Als Brenngut ist nur naturbelassenes Holz erlaubt.
Anmeldung für Veranstalter von Walpurgisfeuern 2011 bis 16. März möglich
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Antragsteller mit Ansprechpartner und Telefonnummer
- Verantwortliche Person, die am 30.04.10 vor Ort sein wird (mit Tel.-Nr.)
- Standort mit Lageskizze
- bei fremden Grundstücken eine Einverständniserklärung des Eigentümers/ Besitzers
- Angaben zu brandschutztechnischen und ordnungsrechtlichen Sicherheitsmaßnahmen
- Angaben zur gastronomischen Verpflegung (Gestattung zum Ausschank alkoholischer Getränke muss vorhanden sein oder noch eingeholt werden)
- Zeitpunkt (Beginn und vorgesehenes Ende) der Veranstaltung. (Bei Veranstaltungen, die länger als 22:00 Uhr gehen, wird zusätzlich eine Genehmigung zur Ausnahme der Nachtruhe bis 24:00 Uhr gemäß § 26 Polizeiverordnung erteilt.)
- Annahmetermine für das Brenngut
Die Stadtverwaltung entscheidet an Hand der gesetzlichen Bestimmungen und nach Prüfung der örtlichen Gegebenheit, welche Walpurgisfeuer zugelassen werden.
Antrag und Termin!
Die Anträge sind schriftlich bis zum 16. März 2011 bei der Stadtverwaltung Görlitz, Ordnungsamt, Hugo-Keller-Str. 14, 02826 Görlitz einzureichen.
Informieren!
Telefonische Auskünfte erteilt das Ordnungsamt unter den Rufnummern 03581 - 67-1836 oder 67-1522.
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- Zuletzt geändert am 06.02.2011 - 00:51 Uhr
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