Kleingärten günstiger bewässern

Dresden. Das sächsische Umweltministerium hat die unkomplizierte Entnahme von Grundwasser für Kleingärtner geregelt. Das spart Geld.

Anzeige

Grundwassernutzung jetzt kostenfrei

Kleingärtner können ab sofort über einen Gemeinschaftsbrunnen kostenlos Grundwasser zur Bewässerung ihrer Gärten nutzen. Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium schaffte jetzt die formalen Voraussetzungen dafür, damit auch bei der Entnahme von mehr als 2.000 Kubikmeter Wasser und mehr keine Abgabe zu zahlen ist. Als "einen kleinen Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Entlastung der Portmonees der Kleingärtner" bezeichnete Minister Stanislaw Tillich den seit dem 30. Juni geltenden Erlass.

Bisher durfte lediglich der gewerbliche Gartenbau ohne wasserrechtliche Erlaubnis - und damit ohne Abgaben - Grundwasser entnehmen. Die sogenannte Erlaubnispflicht und damit auch die Abgaben entfallen jedoch nur, wenn durch die Wasserentnahme keine Auswirkungen auf die Umwelt entstehen. Das heißt, durch die Wasserentnahme dürfen beispielsweise keine Biotope, Schutzgebiete und die Vorkommen seltener, gefährdeter und geschützter Arten gefährdet werden.

Das Umweltministerium wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass Wasserentnahmen von weniger als 2.000 Kubikmeter generell abgabefrei sind. Private Hausbesitzer erreichen solche Mengen normalerweise nicht.

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: /SMUL
  • Erstellt am 18.07.2006 - 08:53Uhr | Zuletzt geändert am 24.10.2019 - 16:34Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige