Förderanträge sofort abrufbar
Sachsen. Wie das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium heute am 17. April 2008 mitgeteilt hat, sind Förderanträge zum Erhalt der biologischen Vielfalt und der Kulturlandschaft ab sofort im Internet abrufbar. „Zum Umweltschutz gehört es, in die Natur zu investieren“, so Umwelt- und Landwirtschaftsminister Roland Wöller. Der Freistaat stelle dafür bis 2013 insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit der neuen Richtlinie "Natürliches Erbe" sollen vor allem Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten verbessert und einzigartige Landschaften erhalten werden. Dazu gehören etwa das Pflanzen von Feldhecken, das Anlegen von Streuobstwiesen und die Wiederherstellung von Laichgewässern.
Darüber hinaus werden auch der Erwerb spezieller Biotoppflegetechnik und der Schutz vor Wolfsschäden gefördert.
Dagegen steht die EU-Genehmigung für die Förderung regelmäßiger und wiederkehrender Maßnahmen des Naturschutzes wie die Biotoppflege noch aus.
Antrag:
Anträge können beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden.
Formulare und Informationen:
http://www.smul.sachsen.de/foerderrichtlinien
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- Quelle: /red
- Zuletzt geändert am 20.04.2008 - 18:27 Uhr
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