Auf diese Details sollten Verbraucher beim Kfz-Versicherungswechsel achten

Auf diese Details sollten Verbraucher beim Kfz-Versicherungswechsel achtenGörlitz, 21. Dezember 2020. Fahrzeugbesitzer benötigen eine hochwertige Kfz-Versicherung, um für Unfälle sowie andere Schäden ausreichend abgesichert zu sein. Zum Jahresende wollen viele Verbraucher ihre Kfz-Versicherung wechseln, um von besseren Leistungen sowie niedrigeren Beiträgen zu profitieren. Allerdings sollte ein solcher Wechsel nicht übereilt erfolgen, da sich die einzelnen Tarife zum Teil grundlegend voneinander unterscheiden. Der Görlitzer Anzeiger hat zusammengestellt, worauf Verbraucher bei dem Wechsel ihrer Kfz-Versicherung achten sollten und in welchen Fällen das sogenannte Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden kann.

Abb. oben: Vor einem Unfall ist niemand gefeit. Hilfreich ist im Falle eines Falles, wenn die Versicherung rasch reguliert
Archivbild: © Görlitzer Anzeiger
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Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel nicht verpassen

Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel nicht verpassen
Große Schlittenpartie auf Rädern – und der Görlitzer Anzeiger mittendrin! Zum Glück gut versichert
Archivbild: © Görlitzer Anzeiger

Bevor der Wechsel zu einer neuen Kfz-Versicherung vorgenommen wird, sollte natürlich eine Kündigung der bisherigen Versicherung erfolgen. Da die Verträge sich in der Regel auf ein ganzes Kalenderjahr beziehen, endet der Vertragszeitraum fast immer jeweils am 31. Dezember. Die Kündigungsfrist entspricht einem Monat, so dass die Kündigung selbst bis zum 30. November bei der betreffenden Kfz-Versicherung vorliegen muss.

Versicherte können in bestimmten Fällen von ihrem Recht auf Sonderkündigung Gebrauch machen und auch nach dem Stichtag noch den Vertrag beenden. Sofern in der Jahresrechnung der Versicherung eine Beitragserhöhung erkennbar ist, kann die Kfz-Versicherung auch noch im Dezember gekündigt werden. Bei einem Schadensfall wird ebenfalls ein Wechsel gewährt, sobald dieser vollständig abgewickelt wurde. Sollte das Fahrzeug verkauft werden, wird der Vertrag wiederum automatisch auf den neuen Fahrzeughalter übertragen.

Tipp:
Auch im Falle einer Sonderkündigung gilt eine Frist von einem Monat, so dass sich der Stichtag entsprechend verschiebt.

Hohe Deckungssumme wichtig

Die festgelegte Deckungssumme gehört zu den wichtigsten Tarifdetails einer Kfz-Versicherung und bemisst den maximalen Betrag, den Verbraucher im Falle eines selbst verschuldeten Unfallschadens erhalten. Ist die vereinbarte Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, werden Fahrzeughalter im Zweifel selbst zur Kasse gebeten und können bei größeren Schäden mitunter schnell in den Ruin getrieben werden. An dieser Stelle ist zu beachten, dass mit der Versicherungssumme nicht nur Fahrzeugschäden, sondern zudem auch Arztkosten beglichen werden.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestdeckung zu niedrig ausfällt, um auch schwerwiegende Schadensersatzansprüche zu tilgen. Eine erstklassige Kfz-Versicherung sichert Fahrzeughalter mit Versicherungssummen von bis zu 100 Millionen Euro ab, so dass auch langwierige Behandlungskosten bei Personenschäden vollends abgedeckt werden.

Unfallschäden bei grober Fahrlässigkeit abgedecken

Selbst vorsichtigen Autofahrern unterlaufen im Straßenverkehr hin und wieder kleine oder größere Fehler, die entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen können. Versicherte sind daher sehr gut beraten, beim Abschluss der Kfz-Versicherung den sogenannten Verzicht des Einwandes der groben Fahrlässigkeit in Anspruch zu nehmen. Andernfalls müssen Fahrzeughalter gegebenenfalls eine erhebliche Minderung der Versicherungsleistung in Kauf nehmen und schlimmstenfalls ordentlich draufzahlen.

Gut zu wissen:
Unfallschäden, die durch den Konsum von Alkohol sowie anderen Drogen verursacht wurden, werden grundsätzlich nicht von den Versicherungsunternehmen erstattet.

Hohe Kosten für Tierschäden vermeiden

Häufig kommt eine Kfz-Versicherung nur für Unfälle mit Tieren auf, die durch sogenannte Haarwildtiere – die Wildtiere des Waldes – verursacht wurden. Verbraucher können jedoch einen zusätzlichen Schutz vor Schäden in Anspruch nehmen, die durch Haus- oder Nutztiere entstanden wurden. Auch sollte man darauf achten, ob die Versicherungsleistung Bisse durch Marder etwa in Kühlwasserschläuche und daraus resultierende Motorschäden abdeckt.

Jährlicher Schadensfreiheits-Rabatt schützt vor hohen Beiträgen

Auch der sogenannte Schadensfreiheits-Rabatt spielt eine wichtige Rolle für Versicherungsnehmer, die hin und wieder einen Unfall verbuchen müssen. Manche Versicherungsgesellschaften bieten einen Rabattretter an, bei dem ein Schadensfall pro Jahr gewährt, ohne dass eine Rückstufung oder Beitragserhöhung erfolgt. Verbraucher sollten vor dem Wechsel der Kfz-Versicherung in jedem Fall sicherstellen, dass dieser Rabattschutz auch bei dem künftigen Versicherungsunternehmen erhalten bleibt.

Tipp:
Einige Versicherungen bieten sogar einen mehrfachen Rabattschutz pro Jahr an. So können sich Verbraucher vor unerwünschten Beitragserhöhungen schützen.

Werkstattbindung vermeiden

Viele Versicherungsunternehmen bieten Fahrzeughaltern besonders günstige Beitragssätze an, sofern diese einer Werkstattbindung zustimmen. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass in diesem Fall das Schadens-Management größtenteils an die Versicherung abgegeben wird. Verbraucher mit einem geleasten Fahrzeug oder einem Neuwagen können beispielsweise nur dann Garantieansprüche vollends geltend machen, wenn sie die vom Hersteller autorisierten Werkstätten aufsuchen. Demnach ist eine Werkstattbindung durch die Versicherung nur dann sinnvoll, wenn der Fahrzeughalter diese Einschränkung auch in Kauf nehmen kann.

Neuwertpreis-Erstattung kann sinnvoll sein

Wer ein neuwertiges Fahrzeug versichern lässt, der erhofft sich im Falle eines Diebstahls natürlich auch die Entschädigung des Neuwertes. An dieser Stelle existieren gravierende Unterschiede unter den Anbietern. Der Neuwertpreis wird, je nach Versicherung, innerhalb der ersten drei bis vierundzwanzig Monate gezahlt. Anschließend erstattet die Kfz-Versicherung den Wiederbeschaffungswert, der jedoch in der Regel deutlich niedriger angesetzt wird.

Reisen ins Ausland? Mallorca-Police lohnt sich!

Wer gerne reist, der sollte auch im Ausland nicht auf den richtigen Versicherungsschutz verzichten. Mit einer zusätzlichen Mallorca-Police profitieren Verbraucher von hohen Deckungssummen, die bei einem Unfallschaden mit einem Mietwagen geltend gemacht werden können.

Übrigens:
Eine Mallorca-Police bezieht sich keineswegs nur auf die Insel Mallorca, sondern ist allgemein für das Ausland anwendbar.

Fazit

Das Angebot an Kfz-Versicherungen ist groß, so dass es sinnvoll ist, die einzelnen Tarifdetails penibel miteinander zu vergleichen. Verbraucher sollten sich bewusst machen, welche Leistungen in dem Versicherungspaket keinesfalls fehlen sollten.

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  • Quelle: red | Fotos: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 21.12.2020 - 15:30Uhr | Zuletzt geändert am 21.12.2020 - 20:01Uhr
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