Waffen in der Wald- und Landwirtschaft: sichere Verwahrungsmöglichkeiten

Waffen in der Wald- und Landwirtschaft: sichere VerwahrungsmöglichkeitenGörlitz, 23. Oktober 2019. Es gibt wohl außer dem Militär, der Polizei und dem Sicherheitsbereich keinen Beruf, in dem täglich so sehr mit Waffen hantiert wird wie es in der Landwirtschaft der Fall ist. Jäger – Förster sind meist ebenfalls Jäger – benutzen ihre Waffe oft und müssen sie abends versperren.
Abbildung: Nicht von einer Jagdwaffe, sondern von einem Auto niedergestreckt wurde dieses Wildschwein bei Lieske / Lěskej im Landkreis Bautzen. Der Kollisionspartner hatte dabei sein Aussehen verändert.

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Waffen sind gefährlich, besonders in unbefugten Händen

Waffen sind gefährlich, besonders in unbefugten Händen
Ein Auto ist kein Jagdgewehr: nach dem Zusammenprall mit dem Wildschwein.

Diverse Vorschriften sind zwecks sicherer Verwahrung der Waffen zu beachten. Gerade im ländlichen Raum, wo viel gejagd wird, ist dies notwendig. Obwohl man als Kind durchaus gewohnt ist, dass zum Beispiel der Vater oder Onkel Jäger oder Förster – beides übrigens zunehmend auch Frauen – ist, wird man dennoch kein vergleichbares Verhältnis zur Waffe haben wie das bei einem Erwachsenen der Fall ist. Waffenschrank Tresore oder andere gesetzlich vorgeschriebene Verwahrungsmöglichkeiten sind Gegenstände, die man bereits als Kind sehen kann und die sich einprägen. Warum? Sie sind, vergleichbar mit einem normalen Schrank, natürlich in der Wohnung eines Waffenbesitzers zu sehen und das Kind wächst damit auf.

In Görlitz steigt der Waffenbesitz

Gerade aus diesem Grund – weil Kinder und Jugendliche die Gefährlichkeit von Waffen nicht beirteilen können – ist es sehr wichtig, dass Waffen stets sicher verwahrt werden und der Waffentresor immer vor unbefugtem Zugriff gesichert wird. In typischen Jagdregionen, wie man sie zum Beispiel im Umland von Görlitz oder im Norden des Landkreises Görlitz finden kann, wird man natürlich besonders häufig Waffenbesitzer vorfinden können. Diese tragen stets besondere Verantwortung dafür, dass niemand an ihre Waffen und Munition gelangt.

Es geht wohl nicht nur um Jagdwaffen: Schon im Jahr 2013 gab es im Landkreis Görlitz einen Waffenzuwachs um über 18,3 Prozent auf insgesamt 9.141 Waffen (Vergleich: Landkreis Bautzen Zuwachs um 3,41 Prozent auf 12.449 Waffen), wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag informiert. Während das im östlichsten Landkreis Deutschlands bereits ein Plus an 1.416 Waffen bedeutete, stieg die Zahl allein im Jahr 2016 nochmals um 6.000 Waffen.

Doch einen Waffenschein erhält man nicht einfach so auf Antrag, exakt: Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, wie er beim Ordnungsamt Görlitz zu stellen ist. Ob man nun bekennender Waffennarr ist oder Waffen generell ablehnt, der verantwortungsvolle Umgang mit Waffen sollte jedem gelehrt werden. Fakt ist, dass dadurch weniger Unfälle mit Waffen geschehen. Schützenvereine betonen, dass gerade der direkte Umgang mit Waffen junge Menschen lehrt, damit verantwortungsvoll umzugehen. Dass dazu die Verwahrung der Waffe im sicheren, absperrbaren und den gesetzlichen Anfdorderungen genügenden Waffenschrank oder Tresor gehört, ist selbstverständlich.

Ins Gerede kam der Landkreis Görlitz im Mai 2019, als die Sächsische Zeitung ihre Recherche veröffentlichte, wonach im Landkreis Bautzen fast allen Rechtsextremen ihre Waffen abgenommen wurden, im Landkreis Görlitz hingegen keinem einzigen; auch Der Tagesspiegel berichtete. Allerdings setzte sich das Görlitzer Landratsamt zur Wehr: Zwar wurden keine Waffen eingezogen, doch waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen, so ein Artikel im Görlitzer Anzeiger am 9. Mai 2019.

Spezielle Vorschriften bei der Verwahrung von Waffen

Das deutsche Waffengesetz ist sehr streng und selbstverständlich muss jeder Waffenbesitzer vor Besitznahme einer Waffe auch einen Waffenschein haben. Die Prüfung ist – nebenbei bemerkt – recht schwierig und nicht jeder Waffenbesitzer hat sie im ersten Anlauf bestanden. Das Bundesverwaltungsamt hat ein Merkblatt zur Aufbewahrung von Waffen und Munition im Sinne des Waffengesetzes herausgegeben, das Waffenbesitzer unbedingt kennen sollten. Außerdem hat das Bundesministerium des Innern schon im Jahr 2012 eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) erlassen.

Mehr:
Landratsamt Görlitz: Allgemeine Informationen und Antragsformulare zu Waffen

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  • Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 22.10.2019 - 21:34Uhr | Zuletzt geändert am 23.10.2019 - 00:12Uhr
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