So kommen Sie aus Ihrem Mobilfunkvertrag
Görlitz, 23. Februar 2017. Um in den Genuss von größeren Datenpaketen, höheren Datenraten oder eines neuen Endgeräts zu kommen, ist die Verlockung groß, einen neuen Mobilfunkvertrag zu unterzeichnen. Zum Glück der Neukunden lässt sich ein solcher Vertag schon fast in Sekundenschnelle abschließen. Lediglich fünf Minuten Zeit und ein gültiger Lichtbildausweis werden hierzu benötigt. Nutzer können sich also extrem leicht an ein Mobilfunkunternehmen binden, dies oft sogar für mehrere Jahre. Doch wie sieht es hier eigentlich mit der Auflösung des abgeschlossenen Vertrags aus? Geht dies ebenfalls in nur fünf Minuten vonstatten?
Abbildung oben: Ein Handyvertrag ist schnell unterschrieben. Doch schon bei Vertragsabschluss sollte man sich informieren, wie der Vertrag beendet werden kann.
Der Vertrag als Stolperfalle
Obwohl die meisten Deutschen ihrem Mobilfunkanbieter überaus treu sind, wechseln jährlich dennoch immerhin 16 Prozent den Anbieter. Auch werden neue Tarife und Aktionen von den Nutzern nur sehr selten miteinander verglichen. Dies ist an sich ein großer Fehler, da die große Konkurrenz am Mobilfunkmarkt den Tarifdschungel auch belebt.
Da so gut wie alle Verträge eine gewisse Laufzeit beinhalten, kann der Anbieterwechsel aber nicht zu jedem beliebigen Moment durchgeführt werden. Auf keinen Fall sollte also das Vertragsende aus den Augen verloren werden. Wer nicht zeitgerecht kündigt, riskiert eine stillschweigende Verlängerung des Vertrags und in Folge dessen eine weitere Bindungszeit. Um dennoch früher aus einem Vertrag aussteigen zu können, muss sich der Nutzer gegebenenfalls auf überteuerte Kündigungs-Konditionen einlassen. Dies ist meist nicht wirklich ratsam.
Spezielle Ausnahmen zu diesen Kündigungs-Konditionen werden nur in Fällen eines Todesfalls oder bei einem nachweislichen Wohnortwechsel ins Ausland genehmigt.
Erfolgreich kündigen
Um eine Kündigung möglichst schnell und effektiv durchführen zu können, sollte diese auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per Telefon oder auch bei E-Mail wird von den meisten Vertragspartnern nicht akzeptiert. Wurde der Vertrag nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen, besteht allerdings das Recht, auch per E-Mail zu kündigen.Noch wichtiger ist es, die Mitteilung über die Vertragsbeendigung vor Ablauf der Kündigungsfrist zuzustellen; eine Kündigung kann meist sogar schon drei Monate vor Vertragsende eingereicht werden. Wurde ein Kündigungsschreiben eingereicht, sollte man sich – wenn nicht per Einschreiben mit Rückschein zugestellt – am besten ein paar Tage danach telefonisch erkundigen, ob dieses auch wirklich angekommen ist.
Damit die Kündigung auch wirksam ist, müssen essentielle Informationen wie Zu- und Nachname, Kundennummer und Handynummer enthalten sein. Auch das Datum, Ort und Unterschrift dürfen auf dem Kündigungsschreiben keinesfalls fehlen.
Wem es schwer fällt, ein richtiges Kündigungsschreiben aufzusetzen, dem hilft unter Umständen das Internet weiter. Diverse Portale bieten fertige Kündigungsschreiben und Vorlagen an, in welche nur noch die persönlichen Informationen eingetragen werden müssen. Teilweise wird hier auch die Unterschrift per Bildschirmeingabe angeboten.
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- Quelle: red | Foto Unterschrift: Unsplash, Foto Handy in Hand: Pexels, beide pixabay und Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 23.02.2017 - 16:16Uhr | Zuletzt geändert am 24.02.2017 - 15:14Uhr
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