Gas in Sachsen zu teuer

Dresden. Der niedrigste durchschnittliche Gaspreis in Sachsen lag im März 2006 über dem höchsten durchschnittlichen Gaspreis in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland (durchschnittlicher Jahresverbrauch eines Einfamilienhauses). Das Gutachten der BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH hat damit die Preisunterschiede zwischen West und Ost, die in der bundesweiten kartellrechtlichen Prüfung zum Stichtag 1. November 2005 deutlich wurden, bestätigt. Ein Extra-Vergleich der Gaspreise in Ost und West für Gasversorger, die ausschließlich Endverbraucher beliefern, zeigte sogar Unterschiede im durchschnittlichen Gaspreis der alten Bundesländer zu Sachsen bis zu rund 14 Prozent.

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Gaspreis-Gutachten vorgelegt / bald Anbieterauswahl auch für Privatkunden

Die Landeskartellbehörden Sachsen und Brandenburg hatten das Gutachten in Auftrag gegeben, um den Argumenten der ostdeutschen Gasversorgungsunternehmen für ihre höheren Preise nachzugehen.

"Weder bei den Netzkosten, den Gasbezugspreisen, noch bei der Anzahl der Mitarbeiter und auch nicht bei den Investitionen konnten die Gutachter in den vergangenen 15 Jahren wesentliche Unterschiede zwischen Ost und West erkennen", so der sächsische Wirtschafts- und Arbeitsminister Thomas Jurk. "Diese von den Unternehmen immer wieder angeführten Gründe sind also widerlegt und ich möchte sie damit auch nicht wieder hören."

Die spätere Weitergabe von Kostenerhöhungen bei Vorlieferanten an Endverbraucher und auch die unterschiedlichen Preise für Großabnehmer und Haushaltskunden lassen, so das Gutachten, den Schluss zu, dass es weitaus größere "Spielräume" bei der Preisgestaltung gibt als von den Gasversorungsunternehmen bisher eingeräumt werden. Um Marktanteile zu sichern, werden Großabnehmern über alle Handelsstufen Preisvorteile eingeräumt.

"Im Großkundenbereich funktioniert der Wettbewerb anscheinend schon und führt auch tatsächlich zu günstigeren Preisen", so Thomas Jurk. "Auch die Privatkunden müssen endlich zwischen mehreren Gasversorgern wählen können." Ende des Jahres sollen die Gasnetze für andere Anbieter geöffnet werden. "Wir brauchen mehr Wettbewerb für faire Preise. Dann werden sich auch die Preise in Ost und West annähern."

Erhöhungen bei Gaspreisen müssen im Gegensatz zu Strompreisen (Allgemeiner Grundtarif) nicht vom Wirtschaftsministerium als Energieaufsichtsbehörde genehmigt werden. Die Kartellbehörden der Länder können nur in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die Preise vergleichen und bei "Ausreißern" prüfen, in wieweit ein Missbrauch vorliegt. "Darum müssen Bund und Länder auch weiterhin abgestimmt und gemeinsam tätig werden", so Minister Jurk.

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  • Quelle: /SMWA
  • Erstellt am 21.09.2006 - 22:30Uhr | Zuletzt geändert am 22.09.2006 - 00:03Uhr
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