Uneinsichtige Falschhänger müssen zahlen

Görlitz | Dresden. Vielleicht hat die FDP Görlitz den Liberalismus etwas weit ausgelegt, als sie beim Anbringen von Wahlplakaten zur Landtagswahl 2009 gesetzliche Vorgaben und behördliche Auflagen so weit ignoriert hat, dass nun erst das Verwaltungsgericht Dresden mit seinem Urteil vom 19. April 2011 rechtliche Klarheit schaffen musste: Das Abnehmen von zu niedrig und teils verkehrsbehindert angebrachten FDP-Wahlplakaten durch die Stadt Görlitz war rechtens und der in Folge von der Stadt Görlitz ausgestellte Kostenbescheid auch. Die FDP kann alllerdings noch in Berufung gegen das Urteil gehen.

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Partei muss Kosten für die Entfernung falsch aufgehängter Wahlplakate zahlen

Frau Birgit Ackermand, die stellvertretende Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts Dresden, teilte mit:

Auch eine politische Partei muss sich bei der Anbringung ihrer Wahlplakate an gesetzliche Vorgaben und behördliche Auflagen halten, wenn sie nicht deren kostenpflichtige Entfernung riskieren will. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 19. April 2011 hervor, mit dem die Klage des Kreisverbands einer im Bundestag sowie im Sächsichen Landtag vertretenen Partei gegen einen entsprechenden Kostenbescheid der Stadt Görlitz in Höhe von 396,00 EUR abgelehnt wurde (Az. 3 K 1728/09).

Die Stadt hatte der Partei die Erlaubnis erteilt, im Vorfeld der Landtagswahl von Juli bis September 2009 insgesamt 400 Wahlplakate an 200 Standorten anzubringen. Anfang August 2009 wurde der im Verfahren als Kläger auftretende Kreisverband aufgefordert, die vielfach zu niedrig und teilweise verkehrsbehindernd im öffentlichen Straßenraum an Laternenmasten angebrachten Plakate zu überprüfen und einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen. Da dies bis Mitte August an zahlreichen Standorten nicht geschehen war, wurden insgesamt 132 Plakate von städtischen Mitarbeitern entfernt. Pro Plakat wurde - wie zuvor angedroht - 3,00 EUR in Rechnung gestellt.

Die klagende Partei hielt bereits die Entfernung ihrer Wahlwerbung für rechtswidrig. Für sie sei nicht nachvollziehbar, inwieweit ihre Plakatierung gegen Rechtsvorschriften verstoßen habe. Selbst wenn aber Plakate falsch gehangen hätten, hätten die städischen Mitarbeiter diese nicht gleich abhängen müssen. Vielmehr hätten die Bediensteten der Stadt den Kreisverband im Einzelfall informieren oder den Sitz der Plakate gleich selbst korrigieren müssen. Es bestehe zudem der Eindruck, dass das ordnungsbehördliche Handeln nur vorgeschoben gewesen sei, um im Vorfeld der Landtagswahl Platz für die Plakate anderer Parteien zu schaffen.

Das Gericht folgte diesen Argumenten nicht. Es stellte unter Verweis auf obergerichtliche Rechtsprechung klar, dass auch die Wahlplakatierung eine erlaubnispflichtigte Sondernutzung öffentlichen Straßenraums sei. Auf eine solche Erlaubnis hätten die Parten in Wahlkampfzeiten zwar in angemessenem Rahmen einen Anspruch. Sie müssten sich dabei jedoch an die Vorgaben des Sächsischen Straßengesetzes und der jeweiligen Ortssatzungen halten. Danach sei es ausschließlich die Aufgabe des Nutzers, seine Plakate so aufzuhängen und zu überwachen, dass sie u. a. den Anforderungen der Verkehrssicherheit genügten. Dies gelte im vorliegenden Fall um so mehr, als die Partei die bereits im Genehmigungsbescheid im Einzelnen aufgeführten Auflagen - etwa zur Anbringungshöhe und der vorgeschriebenen Entfernung zu Kreuzungen - widerspruchslos akzeptiert habe. Da die Stadt den Kreisverband erfolglos zur Korrektur aufgefordert habe, sei sie berechtigt gewesen, die Plakete selbst abzuhängen und die angedrohten Kosten in Rechnung zu stellen.

Gegen das Urteil kann der Kläger binnen eines Monats einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen stellen.

Kommentare Lesermeinungen (1)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Uneinsichtige Falschhänger

Von Laura am 19.04.2011 - 22:28Uhr
"Uneinsichtige Falschhänger" hat das Zeug zum Wort des Jahres.

Die Parallelen sind herrlich: Bei "Steuern runter" kommt das Plakat runter. Beim von seiner Arbeit als FDP-Vorsitzender entbundenen Guido steht auf dem Plakat "Arbeit muss sich wieder lohnen". Und bei "Wort halten" hält nicht mal das Plakat.

FDP halt.

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  • Quelle: red | Fotos: BeierMedia.de (September 2009)
  • Erstellt am 19.04.2011 - 12:33Uhr | Zuletzt geändert am 19.04.2011 - 16:26Uhr
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