Wirtschaftsprüfer aufgepasst!

Berlin. Das Bundeskabinett hat gestern das Berufsaufsichtsreformgesetz beschlossen. Die Berufsaufsicht über Wirtschaftsprüfer wird verstärkt.

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Wirtschaftsprüferkammer mit mehr Rechten

Gestern hat das Bundeskabinett den vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz - BARefG) beschlossen.

Die Bundesregierung reagiert mit diesem Gesetz auf die aktuelle Entwicklung bei der Prüfung der Jahresabschlüsse von Unternehmen. Wesentliche Ziele der Novelle sind die Stärkung der Berufsaufsicht der Wirtschaftsprüferkammer über Wirtschaftsprüfer und -prüfungsgesellschaften und die Schaffung eines international gleichwertigen Aufsichtssystems.

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos stellt dazu klar: "Mit der Novelle machen wir den Berufsstand der deutschen Wirtschaftsprüfer international wettbewerbsfähiger und fördern das internationale Markt- und Anlegervertrauen in die Qualität der Abschlussprüfung."

Mit dem Berufsaufsichtsreformgesetz werden Ermittlungszuständigkeit und Ermittlungskompetenzen der Wirtschaftsprüferkammer ausgeweitet und das Verhältnis der Wirtschaftsprüferkammer zu Generalstaatsanwaltschaft und Berufsgericht als letztverantwortlicher Instanz im berufsgerichtlichen Verfahren entsprechend angepasst. Das heißt etwa: Die Wirtschaftsprüferkammer kann künftig auch in mittelschweren (bisher nur in leichten) Fällen von Berufspflichtverletzungen Ermittlungen gegen Wirtschaftsprüfer durchführen. Sie hat das Recht, Grundstück oder Geschäftsräume des Wirtschaftsprüfers zu betreten und besichtigen. Erstmals werden anlassunabhängige, stichprobenhafte Sonderuntersuchungen bei Abschlussprüfern möglich sein.

Mit der Novelle setzt die Bundesregierung als einer der ersten Mitgliedstaaten die "Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates" in deutsches Recht um. Die Umsetzungsfrist läuft bis zum 29. Juni 2008.

Weitere Regelungen passen das geltende Recht an die herrschende Berufspraxis des Wirtschaftsprüfers an. So kann es dem Wirtschaftsprüfer etwa erlaubt werden, seine Berufsbezeichnung weiter zu führen, obwohl seine Bestellung zum Wirtschaftsprüfer altersbedingt erloschen ist.

Mit dem Berufsaufsichtsreformgesetz trägt die Bundesregierung schließlich zur Deregulierung bei, indem sie zwei Verordnungen aufhebt, namentlich die "Verordnung über die Gestaltung des Siegels der Wirtschaftsprüfer" und die "Berufshaftpflichtversicherungs-Verordnung". Sie werden in die Berufssatzung der Wirtschaftsprüferkammer integriert.

Der Gesetzentwurf bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Mehr:


Der Gesetzentwurf ist einsehbar unter

http://www.bmwi.de
bzw. unter
http://www.wpo-novelle.de

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  • Quelle: /BMWA
  • Erstellt am 10.08.2006 - 23:50Uhr | Zuletzt geändert am 10.08.2006 - 23:54Uhr
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