Förderung von Kleinkläranlagen
Dresden. Ab sofort können Anträge für die Förderung von privaten Kleinkläranlagen gestellt werden. Noch bevor die EU das entsprechende Förderprogramm endgültig genehmigte, setzte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Stanislaw Tillich seine Unterschrift unter eine vorläufige Richtlinie.
Umweltminister Tillich unterschreibt vorläufige Richtlinie
"Wir dürfen keine Zeit verlieren, die Abwasserzweckverbände und die Bürger sitzen in den Startlöchern", begründete Tillich diesen Schritt.
Rund 600.000 Bürger sind in Sachsen noch nicht an eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung angeschlossen. Ein großer Teil davon lebt im ländlichen Raum, also außerhalb von Verdichtungsgebieten. Private Kleinkläranlagen sind hier oftmals die wirtschaftlichste Variante. Tillich rechnet mit einem Bedarf von rund 170.000 Kleinkläranlagen in Sachsen. Die Fördergelder würden zunächst - bis zur Genehmigung des Programms von der EU - aus dem Landeshaushalt vorgestreckt werden.
Bis 2008 werden übergangsweise besonders wichtige Abwasserinvestitionen als sog. Abrundungsmaßnahmen noch nach der bisher geltenden - alten - Förderrichtlinie unterstützt. Wie Tillich sagte, gelten für die Jahre 2007/08 deshalb parallel zwei Förderrichtlinien. Nach 2008 ist dann die neue Richtlinie einzige Grundlage für jegliche Förderung im Abwasserbereich. Die verstärkte Hinwendung auf kleine, dezentrale Anlagen sei die notwendige Konsequenz aus dem Bevölkerungsrückgang, betonte Tillich. Es sei Aufgabe der Abwasserverbände, die für die Bürger sinnvollste und wirtschaftlichste Lösung zu realisieren. "Dafür geben wir ihnen die Förderinstrumente an die Hand."
Fördermodalitäten:
http://www.smul.sachsen.de
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- Quelle: /TEB
- Erstellt am 05.03.2007 - 18:12Uhr | Zuletzt geändert am 05.03.2007 - 18:12Uhr
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