Jetzt den Satzungsentwurf zur Bürgerbeteiligung diskutieren

Görlitz, 20. Februar 2015. Riecht das nach Basisdemokratie - brennt hier was an? Aber nicht doch, die ehrwürdigen Görlitzer Stadträte wollen nur - so ihr Beschluss - Bürgerinnen und Bürger bei Fragen, die diese direkt betreffen, vor der Entscheidungsfindung zukünftig stärker einbeziehen. Die denkbaren Methoden dazu waren in sechs Bürgerveranstaltungen Ende 2014 diskutiert worden. "Nun wollen wir mit den Bürgern die Satzung diskutieren, die Grundlage für die zukünftige Bürgerbeteiligung werden soll“, kündigte Oberbürgermeister Siegfried Deinege den nächsten Schritt an.

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Bürgerbeteiligung vom Entwurf bis unmittelbar vor der Abstimmung im Stadtrat

Thema: Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung

Lokalpolitik ist im besonderen Maße bürgernahe Politik. Wie gut sie gelingt hängt wesentlich davon ab, wie Stadträte und Verwaltung kommunizieren und wie intensiv sich die Bürger einbringen, beispielsweise im Zuge der Bürgerschaftlichen Beteiligung. In Görlitz soll es deren Ziel sein, dass die Bürger über die wichtigsten Projekte und Entscheidungen ihrer Stadt informiert werden sowie sich aktiv an politischen Entscheidungen beteiligen können und somit bei der Gestaltung ihres Lebensumfeldes mitwirken. Dabei sollen Beteiligungsräume es den Einwohnern ermöglichen, in einem definierten Rahmen und Verfahren Entscheidungen für ihr unmittelbares Wohnumfeld zu treffen.

Lesen kann man den aktuellen Satzungsentwurf im Internet. Ihre Meinung dazu können die Bürgerinnen und Bürger über das Kontaktformular der Webseite, per Briefpost, Telefon oder per E-Mail bis Ende März 2015 mitteilen.

"Damit findet Bürgerbeteiligung bereits in einer sehr frühen Phase dieses Projektes statt“, hebt Oberbürgermeister Deinege hervor. Ganz Management-like will der die Betroffenen zu Beteiligten machen: "Uns ist es wichtig, dass interessierte Bürgerinnen und Bürger konstruktiv an der Entwicklung der Spielregeln für die Bürgerbeteiligung mitarbeiten."

Als Ergebnis dieser "Anhörung" wird der dann erneut aktualisierte Satzungsentwurf im zweiten Quartal 2015 mit jenen Bürgerinnen und Bürgern beraten, die sich während der Einwohnerversammlungen zur Mitarbeit bereit erklärt hatten. Dann muss nur noch der Görlitzer Stadtrat die mit der Bürgerschaft abgestimmte Satzung abnicken.

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  • Quelle: red | Grafik: uglowp / Philip Uglow, pixabay, Lizenz CC0 Public Domain, Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 20.02.2015 - 15:54Uhr | Zuletzt geändert am 12.03.2015 - 13:01Uhr
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