140 Asylbewerber am Görlitzer Flugplatz / temporäres Erstaufnahmequartier

Dresden | Görlitz, 7. Februar 2015. Die bisher vorhandenen Aufnahmekapazitäten für Asylbewerber platzen in Sachsen aus allen Nähten. Nun soll - als temporäres Ausweichquartier, wie es seitens der Landesdirektion Sachsen heißt - ein Objekt in der Nähe des Gör­lit­zer Flug­platzes zur Unterbringung von fast 140 Asylbewerbern genutzt werden - die ersten reisen schon in der kommenden Woche an. Bisher war dieses Objekt von der Po­li­zei­di­rek­ti­on Gör­litz ge­nutz­t worden, zu "DDR" Zeiten sollte es im Krisenfall der Internierung missliebiger Bürger dienen.

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Notmaßnahme der Landesdirektion / Stellungnahme der Stadt Görlitz

Thema: Asyl in Görlitz und Umgebung

Asyl in Görlitz und Umgebung

Flüchtlinge aufzunehmen gebietet nicht nur das Grundgesetz, sondern muss gerade für Deutsche, von denen viele im Zuge des Zweiten Weltkriegs Flucht und Vertreibung selbst erlebten, eine Selbstverständlichkeit sein. Dennoch: Unproblematisch ist das Zusammenleben mit jenen, die Asyl begehren, nicht immer. Doch wer will unterscheiden zwischen "guter Flüchtling" und "schlechter Flüchtling"? Im Zweifel für den Angeklagten, dieser Rechtsgrundsatz muss auch gegenüber dem einzelnen Flüchtling gelten.

Begründet wird das mit dem "an­hal­tend au­ßer­or­dent­lich ho­hen Zu­strom von Asyl­be­wer­bern nach Sach­sen". Al­lein binnen der ver­gan­ge­nen sie­ben Ta­ge hatte der Frei­staat Sach­sen 621 Asyl­be­wer­ber auf­ge­nom­men. Dadurch sei die Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung in Chem­nitz und Schnee­berg mit insgesamt etwa 2.300 Asylbewerbern voll aus­ge­las­tet.

Damit es unter den Aylbewerbern keine Obdachlosen gibt sieht sich die Lan­des­di­rek­ti­on in der Pflicht, als Notmaßnahme schnellstens wei­te­re Ob­jek­te zu nut­zen. Zurzeit arbeitet Lan­des­di­rek­ti­on Sach­sen mit Hochdruck dar­an, das Objekt in Gör­litz her­zu­rich­ten und ei­nen Wach­dienst, die Ver­pfle­gung sowie die so­zia­le Be­treu­ung si­cher­zu­stel­len.

Die zentrale Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung des Frei­staa­tes Sach­sen ist in Chem­nitz und hat ei­ne Au­ßen­stel­le in Schnee­berg. An diesen Standorten de in Sach­sen an­kom­men­den Asyl­be­wer­ber un­ter­ge­bracht, ehe sie auf die Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te ver­teilt wer­den. "Bei den tem­po­rär in Gör­litz un­ter­zu­brin­gen­den Asyl­su­chen­den han­delt es sich nicht um Per­so­nen, die be­reits dem Land­kreis Gör­litz als un­te­re Un­ter­brin­gungs­be­hör­de zu­ge­wie­sen wor­den sind", so die Landesdirektion Sachsen in einer Mitteilung.

Stellungnahme der Stadt Görlitz

Die Lan­des­di­rek­ti­on Sach­sen hat die Stadt, den Land­kreis so­wie die Po­li­zei Gör­litz über die­se kurz­fris­ti­ge Maß­nah­me un­ter­rich­tet. Die Stadt Görlitz hat auf die von der Landesdirektion Sachsen am 6. Februar 2015 bekanntgegebene Pressemitteilung bereits reagiert und wie folgt Stellung genommen:

"Die Stadt Görlitz plant in Absprache mit den Vertretern des Landkreises Görlitz keine Änderung des dezentralen Unterbringungskonzeptes in der Stadt Görlitz. Auch weiterhin werden in der Stadt Görlitz ausschließlich Flüchtlingsfamilien dezentral in Wohnungen untergebracht.

Die Landesdirektion Sachsen hat die Stadt davon in Kenntnis gesetzt, dass der Freistaat Sachsen aufgrund einer erheblichen Überschreitung der Kapazität des Erstaufnahmelagers in Chemnitz Außenstellen bilden muss. Hierfür kommen grundsätzlich alle nicht mit einer zwingenden Nutzung belegten Liegenschaften des Freistaates in Frage. Die Landesdirektion Sachsen hat mitgeteilt, dass sich das Gebäude der Bereitschaftspolizei für diesen Zweck aus Sicht des Freistaates eignet und kurzfristig als Unterbringung der Erstaufnahme in Nutzung genommen werden soll.

Eine Erstaufnahme von Asylbewerbern in der Stadt und im Landkreis Görlitz war bislang nicht vorgesehen. Die Landesdirektion begründet die nun vorgesehene, befristete Unterbringung mit der Kapazitätsüberschreitung des zentralen Erstaufnahmelagers. Die Zuständigkeit, die gesamte Durchführung und die Verantwortung für die Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung liegt beim Freistaat Sachsen. Sowohl die Stadt Görlitz als auch die Kreisverwaltung hatten auf die Entscheidung des Freistaates Sachsen keinen Einfluss."

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 07.02.2015 - 11:01Uhr | Zuletzt geändert am 11.02.2015 - 23:27Uhr
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