Wohin mit Sohland a.R.?
Sohland a.R., 16. Dezember 2013. Ergeben zwei faule Eier ein gutes Omelett? So stößt die Absicht, Sohland am Rotstein nach Reichenbach/O.L. einzugemeinden, bei vielen Sohländer Bürgern auf Unbehagen - schließlich ist auch das Ackerbürgerstädtchen nicht vom Reichtum geplagt. Für den Sohländer Bürgermeister Wilfried Zinke scheint es jedoch keinen anderen Weg als den nach Reichenbach/O.L. zu geben. Zur Problematik hat sich Mirko Schultze, Görlitzer Stadt- und Kreisrat sowie Vorsitzender der Linkspartei im Landkreis Görlitz, geäußert und zur Ankündigung des Bürgermeisters von Sohland am Rotstein, das Bürgerbegehren zur Eingemeindung im Gemeinderat abzulehnen, erklärt:
Schultze: Bürgerwille kann nicht einfach abgebügelt werden
Das nachstehende Dokument gibt nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung des Verfassers wieder.
In einem Bürgerbegehren haben sich 440 Einwohner und damit fast die Hälfte aller Wahlberechtigten der Gemeinde Sohland a. R. für einen Bürgerentscheid über die Eingemeindung ihrer Gemeinde in die Stadt Reichenbach ausgesprochen. Dieser überwältigende Wunsch der Menschen sollte im Gemeinderat am Donnerstag nicht einfach weggestimmt werden.
Demokratie lebt davon, dass Menschen in ihren Gemeinden sich einmischen und die Gemeindeordnung lässt ausdrücklich die Möglichkeit eines Bürgerentscheides zu.
Wer, wie der Bürgermeister von Sohland a. R., den Einwohnern der eigenen Gemeinde nun in einem Brief droht, sollte die Eingemeindung zum 1. Januar nicht kommen, würde ein „Blumenstrauß“ von Mehrbelastungen auf sie zukommen, der kämpft mit unlauteren Mitteln.
Aufklärung, die Abwägung von Vor- und Nachteilen und die tatsächliche Belastung für den Haushalt von Sohland a. R. müssen den Bürgern vor einer Entscheidung transparent und ehrlich dargelegt werden. Wer auf das berechtigte Interesse an Mitbestimmung mit Drohungen reagiert, schadet letztlich auch der Demokratie selbst.
Nach meiner Auffassung haben die Initiatoren des Begehrens alles erfüllt was die Gemeindeordnung verlangt, die Frage ist klar mit Ja oder Nein zu beantworten, die notwendige Zahl an Unterschriften ist geleistet und ohne einen Haushaltsentwurf für Sohland a. R. 2014 ist es unmöglich, einen Deckungsvorschlag zu erarbeiten. Daraus kann es nur eine Schlussfolgerung geben: Das Bürgerbegehren ist statthaft und muss durchgeführt werden, ob es dem Bürgermeister passt oder nicht. Am Ende bleibt wieder eine Erkenntnis zurück, wer die Einwohner bei solch wichtigen Fragen nicht mitnimmt und glaubt, zwischen Verwaltungsspitzen über die Köpfe der Menschen handeln zu können, ist auf dem Irrweg.
Auf facebook fasst Schultze zusammen: "Der Bürgermeister von Sohland am Rotstein handelt rechtswidrig, wenn er dem Gemeinderat die Ablehnung des Bürgerbegehrens empfiehlt. Der Gemeinderat hat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu entscheiden. Das vorliegende Bürgerbegehren erfüllt die Zulässigkeitskriterien nach § 25 SächsGemO und muss deshalb vom Gemeinderat beschlossen werden!"



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- Quelle: red | Fotos: © www.BeierMedia.de
- Erstellt am 16.12.2013 - 14:49Uhr | Zuletzt geändert am 16.12.2013 - 15:16Uhr
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