Tipps für Antragsteller auf Kulturraumförderung

 

Landkreis Görlitz. Wer Förderanträge an den Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien stellen möchte muss einiges beachten, so Termine und Stellungnahmen.

 

Vor dem Geld kommt der Antrag

 

Die Anträge auf Förderung aus Mitteln des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien für das Jahr 2010 sind vollständig und in zweifacher Ausführung an das Landratsamt Görlitz, Kultursekretariat, zu folgenden Terminen einzureichen:

· bis spätestens 30. Juni 2009 Anträge auf institutionelle Förderung
· bis spätestens 14. August 2009 Anträge auf Projektförderung (gilt auch für Strukturförderung).

Vor Einreichung beim Landratsamt Görlitz muss der Antragsteller eine Stellungnahme bei der zuständigen Sitzgemeinde einholen. Das betrifft sowohl Anträge auf institutionelle Förderung als auch Anträge auf Projektförderung. Ausgenommen davon sind Antragsteller, bei denen Sitzgemeinde und Rechtsträger identisch sind.

Wer die notwendigen Stellungnahmen zu den Anträgen einreicht, sollte beachten, dass sich durch die Funktionalreform die Anschriften der Einrichtungen, welche die Stellungnahmen ausfertigen, geändert haben können.

 
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  • Quelle: /red
  • Zuletzt geändert am 17.06.2009 - 14:39 Uhr
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