Überarbeiteter Lärmaktionsplan Görlitz wird ausgelegt

Görlitz, 5. Juni 2013. Da kommt die Stadt Görlitz nicht drumherum: Sie ist gesetzlich verpflichtet, für Hauptverkehrsstraßen, die mit mehr als drei Millionen Fahrzeugen im Jahr belastet werden, einen Lärmaktionsplan zur Lärmminderung aufzustellen. Im einen solchem Plan werden die Lärmsituation und die Betroffenheiten in der Stadt Görlitz analysiert und Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastungen detailliert beschrieben und begründet. Einen ersten Entwurf hatte die Stadt bereits im Februar/März 2012 öffentlich ausgelegt. Jetzt sind Hinweise und Anregungen sowie die Ergebnisse der zweiten Lärmkartierungsstufe im Jahr 2012 eingearbeitet worden.

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Bürger zur Mitwirkung aufgerufen!

Lärmaktionsplanung ist eine Aufgabe, die nur im engen Miteinander von Bürgern und Stadt gelöst werden kann. Dabei sind Engagement, Ideen und Anregungen möglichst vieler Görlitzer gefragt. Der Lärmaktionsplan soll letztlich dem Görlitzer Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden und stellt damit einen Schritt auf dem Weg zu mehr Lebensqualität in einer mobilen, aber auch lebenswert-leiseren Stadt dar.

Der überarbeitete Entwurf kann in der Zeit vom 24. Juni bis 19. Juli 2013 zu den jeweiligen Sprechzeiten im Sachbereich Verkehrsplanung im Raum 57 der Jägerkaserne auf der Hugo-Keller-Straße 14 eingesehen werden. Die Unterlagen sollen auch im Internet bereitgestellt werden.

Anregungen, Einwendungen und Hinweise können schriftlich bis 26. Juli 2013 an das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Hugo-Keller-Straße 14 in 02826 Görlitz oder per E-Mail an stadtplanungsamt@goerlitz.de gerichtet werden.

Informatiosveranstaltung!
Für alle Interessierten findet am 2. Juli 2013 um 18 Uhr im Raum 350 der Jägerkaserne eine öffentliche Informationsveranstaltung zu den ausgelegten Unterlagen statt. Im Rahmen der Veranstaltung werden die im Lärmaktionsplan aufgeführten Maßnahmen anschaulich erklärt und auftretende Fragen beantwortet.

Hintergrund:

Lärm ist eines der von der Bevölkerung am stärksten wahrgenommenen Umweltprobleme. Vor allem in Städten stellt dabei der Verkehr den größten Lärmverursacher dar. Zum Schutz des menschlichen Organismus und zur Minimierung der Kosten, welche der Volkswirtschaft indirekt durch Ausgaben im Gesundheitswesen entstehen, wurde durch das Europäische Parlament mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) ein europaweit geltender einheitlicher Rahmen aufgestellt, den Umgebungslärm und somit seine schädlichen Folgen zu verringern oder zu vermeiden.



Kommentare Lesermeinungen (1)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Lärm... und was ist mit Geruch?

Von Martin Freigeist am 05.06.2013 - 22:43Uhr
Lärm habe ich hier auch. Und ja: Lärm belastet.

Habe aber zwei Geruchsquellen ausgemacht, die sehr unangenehm sind ... die Pferde am Obermarkt und ein Restaurant, das nachts Lärm erzeugt bei uns im Hinterhof. Oft riecht es auch nach Dingen, die ich nicht Essen möchte.

Daher: Flaschencontainer im öffentlichen Raum haben Einwurfzeiten ... beim Gewerbe sollte es auch so sein.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 05.06.2013 - 21:12Uhr | Zuletzt geändert am 05.06.2013 - 21:25Uhr
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