Corona und kein Ende

Corona und kein EndeLandkreis Görlitz, 27. Juni 2020. Per Stand von gestern gibt es im Landkreis Görlitz 269 bestätigte Coronavirus-Infizierte, wobei es seit dem 28. Mai 2020 keine neuen Infektionen mehr gibt. Aktuell ist noch eine Person an Covid-19 erkrankt, 245 Personen als wieder geheilt. Insgesamt gab es im Landkreis Görlitz 23 Todesfälle in Zusammenhang mit Covid-19.

Vor der Urlaubsreise ins Ausland sollte man sich mit der jeweils aktuellen sächsischen Quarantäne-Verordnung vertraut machen
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Neue Corona-Quarantäne-Verordnung ab 27. Juni 2020

Seit heute gilt die neue Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung. Danach müssen sich Einreisende aus Staaten mit hohem Infektionsrisiko in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die wöchentlich aktualisierte Liste kann online eingesehen werden. Aktuell fallen weit über hundert Staaten, überwiegend außerhalb Europas, unter die Einstufung als Risikogebiet. Es gehören dazu aber auch näher gelegene Länder wie Albanien, Kosovo, Schweden, Serbien und die Ukraine und beliebte Urlaubsziele wie die Türkei und die USA.

Quarantänepflicht

Einreisende haben sich über die Quarantänepflicht eigenständig zu informieren und abzusondern, ohne dass es einer Anordnung bedarf. Sie müssen unverzüglich das Gesundheitsamt informieren. Dafür steht ein Online-Formular auf der Internetseite des Landkreises Görlitz bereit. Zudem besteht die Möglichkeit, die Meldung über das Bürgertelefon 03581 663-5656 vorzunehmen bzw. weitere Informationen zu erhalten. Wer sich nicht bzw. nicht unverzüglich beim Gesundheitsamt meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bewehrt ist.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung, die online eingesehen werden kann. Die Verordnung sollte vor allem bei der anstehenden Urlaubsplanung ins Ausland sowie der Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland beachtet werden.

Neue Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen

Ab dem 29. Juni 2020 besteht für Kinderkrippen, Kindergärten und die Kindertagespflege wieder die Möglichkeit, zum Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen zurückzukehren. Mit der neuen Allgemeinverfügung vom 23. Juni 2020 zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen können in den Kindertageseinrichtungen wieder Veranstaltungen wie etwa Elternabende, Konferenzen, Elterngespräche oder Gremiensitzungen unter Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln und Abstandsgebote durchgeführt werden.

Die Corona-Schutzmaßnahmen für Kindereinrichtungen in der Übersicht:

    • tägliche Gesundheitsbestätigung
    • tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, gilt nicht für betreute Kinder und das Personal
    • Abstandsregel in Bring- und Abholsituationen einhalten
    • Einhaltung der Hygienemaßnahmen
    • Dokumentation der Kontaktpersonen

Bis zu den Sommerferien gilt der eingeschränkte Regelbetrieb weiterhin für Grundschulen, Horte und weiterführende Schulen. Die neue Allgemeinverfügung tritt am 29. Juni 2020 in Kraft und endet mit Ablauf des 17. Juli 2020, dem letzten Schultag vor den Sommerferien.

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  • Quelle: red | Foto: © BeierMedia.de
  • Erstellt am 27.06.2020 - 08:29Uhr | Zuletzt geändert am 27.06.2020 - 08:49Uhr
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