Infektion und Vorbeugung
Dresden. Nachweis von Influenza A Virus in sächsischem Nutzgeflügelbestand / Arbeitsschutz gegen Vogelgrippevirus
Immer wieder Vogelgrippe
Am späten Nachmittag des 4. April wurde das Sächsische Staatsministerium für Soziales durch die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) darüber informiert, dass bei Puten in einem Nutzgeflügelbestand im Regierungsbezirk Leipzig Influenza A Virus Subtyp H 5 nachgewiesen wurde. Daraufhin wurde der gesamte Bestand wurde durch den Amtstierarzt gesperrt. Die Proben wurden zur Abklärung an das nationalen Referenzlabor (Friedrich-Löffler-Institut) auf die Insel Riems geschickt. Ferner wird eine vorsorgliche Tötung des Bestandes wird vorbereitet (§ 17a GeflügelpestVO).
Mit einem Merkblatt informiert das für Arbeitsschutz zuständige Ministerium für Wirtschaft und Arbeit vorsorglich über Maßnahmen im Umgang mit an Vogelgrippe erkrankten oder erkrankungsverdächtigen Tieren. Klargestellt wird, dass die Vogelgrippe eine Tiersuche ist, bei der Infektionen beim Menschen durch umsichtiges Handeln und geeignete Schutzmaßnahmen nach derzeitigem Wissensstand weitestgehend verhindert werden können.
Zur Infektionsvermeidung tragen technische Maßnahmen, wie die Vermeidung von Staubbildung und hygienische Maßnahmen, bei. Probate Mittel sind Schutzhandschuhe, der Einsatz von Desinfektionsmitteln und die Verwendung von Atemschutzmasken. Für den "Fall der Fälle" sind können sich Beschäftigten mit Hilfe des Merkblatts vorab unterrichten und wissen, welche Schutzmaßnahmen zweckmäßig sind.
Das Faltblatt mit den Informationen wurde über das Wirtschaftsministerium, das Innenministerium und das Umweltministerium an Betriebe und Arbeitsstätten verteilt, an denen eine erhöhte Gefährdung besteht. Es ist außerdem unter
http://www.Arbeitsschutz-Sachsen.de zu finden.
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- Quelle: /SMS /SMWA
- Erstellt am 05.04.2006 - 10:18Uhr | Zuletzt geändert am 05.04.2006 - 10:28Uhr
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