Vogelschutz ausgeweitet

Dresden. Die sächsische Staatsregierung hat die Meldung von weiteren 57 Vogelschutzgebieten nach Brüssel beschlossen. Das Kabinett stimmte in seiner heutigen Sitzung einer von Umwelt- und Landwirtschaftsminister Stanislaw Tillich vorgelegten Liste zu. Wie Tillich sagte, sei damit der Weg frei für die von der EU angemahnte Nachmeldung.

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Land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung weiter wie bisher

Der Vorschlag Sachsens umfasst mit den 20 bereits ausgewiesenen Vogelschutzgebieten eine Gesamtfläche von rund 245.000 Hektar. Das entspricht etwa 13,5 Prozent der Landesfläche. Mit der heutigen Entscheidung kann mit der rechtlichen Festsetzung der Gebiete durch die Regierungspräsidien begonnen werden. Denn erst wenn dies geschehen ist, können auf den betroffenen Flächen wieder infrastrukturelle und wirtschaftliche Neubauvorhaben - selbstverständlich unter Beachtung des Vogelschutzes - realisiert werden. "Wir haben jetzt nicht nur einen wesentlichen Beitrag für den Artenschutz geleistet, sondern schaffen mit der Meldung auch wieder Planungssicherheit für die Kommunen, Landkreise und Investoren", sagte Tillich.

Obwohl von der EU nicht vorgeschrieben, wurde in Sachsen eine öffentliche Anhörung durchgeführt. "Die Meinung von Bürgern, Institutionen und Verbänden war uns auch in diesem Fall wichtig", betonte der Minister. Denn Naturschutz sei immer nur "mit den Menschen und niemals gegen sie" machbar.

Insgesamt gab es 1.100 Einwendungen und Anregungen von rund 500 Absendern. Alle Einwendungen wurden geprüft und bewertet. Im Ergebnis wurden geringfügige Korrekturen vorgenommen. Lediglich ein Gebiet (Hühnerheide, zum Vogelschutzgebiet "Erzgebirgskamm bei Satzung" gehörend) wurde erweitert.

Wie Tillich betonte, haben die Veränderungen keinerlei Auswirkungen auf die vollständige Umsetzung des sächsischen Fachkonzepts. Räumlich konzentrierten sich die Bedenken vor allem auf die Landkreise Annaberg, Delitzsch, Leipziger Land und Niederschlesischer Oberlausitzkreis.

Minister Tillich machte nochmals darauf aufmerksam, dass die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung weiter wie bisher stattfinden kann. Sie werde auch durch den neuen Schutzstatus nicht reglementiert. Sollte sich der Lebensraum der schutzwürdigen Vögel in Einzelfällen verschlechtern, müssen auf den einzelnen Fall bezogene Lösungen gefunden werden. Dies könnten freiwillige Vereinbarungen oder ausgleichspflichtige Leistungen sein. Tillich sagte: "Durch die Gebietsausweisung soll kein Flächennutzer schlechter gestellt werden."

Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium unterrichtet jetzt vorab die Europäische Kommission. Die formal korrekten Meldeunterlagen werden bis Ende Oktober in die formal korrekte Form gebracht und versandt. Bis zum 31. Dezember 2006 soll die rechtliche Festsetzung der Vogelschutzgebiete durch die Regierungspräsidien abgeschlossen sein. Alle Einwender erhalten vom Dresdner Ministerium eine Antwort.

Die Listen mit den einzelnen Gebieten sind im Internet (siehe unten) unter einsehbar. Die Karten werden derzeit vom Landesamt für Umwelt und Geologie digitalisiert und bis zum Herbst ebenfalls im Internet eingestellt.

Mehr:

http://www.smul.sachsen.de/natura2000

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  • Quelle: /SMUL
  • Erstellt am 18.07.2006 - 18:19Uhr | Zuletzt geändert am 18.07.2006 - 18:19Uhr
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