Görlitz schreibt Fördermittel für Demokratieprojekte aus

Görlitz, 22. Dezember 2018. In den letzten Jahren war der Landkreis Görlitz Träger einer "Partnerschaft für Demokratie". Viele der dort gestellten Projektanträge bezogen sich auf das Görlitzer Stadtgebiet – Anlass genug für die Stadtverwaltung Görlitz, für 2019 eine eigene derartige Partnerschaft zu gründen. Auch die Stadt Zittau hat für 2019 so gehandelt. Damit werden die im Landkreis Görlitz zur Verfügung stehenden Mittel im Jahr 2019 vervielfacht.

Anzeige

Förderhöhe vom Einreichungsdatum abhängig

Mit Datum vom 14. Dezember 2018 ist nun der Bescheid des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den Brieffkasten der Stadt Görlitz geflattert: Fördermittel in Höhe von 40.000 Euro aus dem Programm "Demokratie leben!" für die "Partnerschaft für Demokratie" stehen bereit.

Diese 40.000 Euro können innerhalb der Stadt Görlitz für Vorhaben verwendet werden, die sich der Demokratiebildung widmen oder sich gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit richten. Eine Bewerbung um zusätzliche Projektmittel beim Landespräventionsrat Sachsen läuft derzeit noch; das würde für Görlitz den Zugang zu weiteren Projektgeldern aus Landesmitteln eröffnen.

Neben einem Jugendfonds in Höhe von 6.000 Euro, in dem Jugendliche selbst bestimmen, wofür dieses Geld verwendet wird, können sich ab sofort Träger und Initiativen um Fördermittel bewerben. Die Förderleitlinie, Informationen zum Programm, Antragsunterlagen ujnd ein Muster des notwendigen Kosten- und Finanzierungsplans sind auf der Website der Stadt Görlitz verlinkt. Eine Förderhöchstgrenze ist für die erste Bewerbungsrunde – Einreichungsschluss ist der 31. Januar 2019 – ausdrücklich nicht vorgesehen. Der zur Auswahl der zu fördenden Projekte gegründete Begleitbeirat soll Anfang Februar 2019 erstmals zusammentreten, so dass erste Projekte ab März starten können.

Auch ab dem 1. Februar 2019 2019 wird es möglich sein, Projekte einzureichen. Diese werden dann ad hoc durch den Begleitbeirat bewertet und gegebenenfalls zur Förderung empfohlen. Allerdings besteht bei allen Projekteinreichungen, die nach Ende Januar 2019 eingehen, eine Beschränkung der Förderhöhe auf maximal 2.000 Euro.

Ein Tipp, falls Vorhaben schon zum Jahresanfang starten sollen: Unbedingt den Antrag noch mit Posteingang 2018 bei der Stadtverwaltung Görlitz einreichen, weil dann die Genehmigung für einen förderunschädlichen Maßnahmebeginn automatisch erfolgt. Das bedeutet, dass Projektkosten, die vor der Projektauswahl anfallen, bei einer etwaigen Auswahl des Vorhabens mit abgerechnet werden können.

Noch Fragen?

Für Fragen steht im Amt für Schule / Jugend und Sport / Soziales Sebastian Kubasch unter s.kubasch@goerlitz.de oder 03581 - 67-1221 als Ansprechpartner zu Verfügung. Für Antragsberatungen ist außerdem Annett Hellwig unter a.hellwig@hillerschevilla.de erreichbar.

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: red | Foto: MonoRenal / MonoRenal, Pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
  • Erstellt am 22.12.2018 - 05:44Uhr | Zuletzt geändert am 22.12.2018 - 06:19Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige