Auflagen für Veranstaltungen in Ostritz

Landkreis Görlitz, 10. April 2018. Für die bislang insgesamt fünf angezeigten Versammlungen, die in der Zeit vom 20. bis zum 22. April 2018 in Ostritz stattfinden sollen, hat die Versammlungsbehörde des Landkreises Görlitz in der vergangenen Woche die ersten beiden Auflagenbescheide verschickt. Betroffen von den Auflagen sind das sogenannte "Schild und Schwert Festival" und die ebenfalls dreitägige Gegenversammlung auf der benachbarten Lederwerkswiese, die unter dem Motto "Rechts rockt nicht" stattfindet. Beide Versammlungen beziehungsweise Teile dieser können durchgeführt werden, wenn die Verantwortlichen die seitens der Versammlungsbehörde festgesetzten Auflagen erfüllen. Drei weitere Auflagenlagenbescheide stehen kurz vor der Fertigstellung. Sie werden dabei jeweils in der Reihenfolge des Eingangs der Versammlungsanzeigen erstellt.

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Warum kann man eine angezeigte Versammlung nicht einfach verbieten?

In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Landkreises Görlitz und der Polizeidirektion Görlitz vom 9. April 2018, die der vorliegenden Meldung des Görlitzer Anzeigers zugrunde liegt, wird betont, dass das Recht, sich öffentlich versammeln zu dürfen, um sich eine Meinung zu bilden sowie mit anderen austauschen zu können, aus gutem Grund einem besonders hohen Schutz unterliegt. Gemäß Artikel Acht des Grundgesetzes darf sich jeder Deutsche friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel versammeln. Eine Genehmigung hierzu ist nicht erforderlich. Auch in Artikel 23 der Sächsischen Verfassung ist geregelt, dass alle das Recht haben, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Diese Festlegungen gelten für alle in gleichem Maße und unabhängig von politischen Positionen, Meinungen oder Weltanschauungen.

Eine Versammlung wird übrigens nicht beantragt oder angemeldet, sondern soll lediglich im Vorfeld angezeigt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit einer spontanen Versammlung. Die beteiligten Behörden sind in ihrem Handeln an Recht und Gesetz gebunden, mögliche politische Positionen oder Meinungen Dritter stehen dahinter zurück.

Das Versammlungsrecht kann nur aufgrund von Gesetzen eingeschränkt werden, beispielsweise dem Sächsischen Versammlungsgesetz. Zudem gilt es Regelungen aus dem Naturschutzrecht, dem Bauordnungsrecht, dem Immissionsschutzrecht, gesundheitsrechtliche Vorschriften oder solche zur Brandverhütung zu beachten, um Gefahren für die Teilnehmer einer Versammlung nach menschlichem Ermessen zu verhindern.

Ergehen konkrete Auflagen für eine Versammlung, müssen dieselben Maßstäbe aus Gründen der Gleichbehandlung natürlich auch für andere Versammlungen gelten.

In den vergangenen Wochen hat die Versammlungsbehörde die zur Nutzung vorgesehenen Areale an der Bahnhofstraße in Ostritz unter diesen Gesichtspunkten genau in Augenschein genommen. Dabei waren keine Gründe festzustellen, die die Durchführung der angezeigten Versammlungen per sé ausschließen.

Was ein Auflagenbescheid zu einer angezeigten Versammlung beinhaltet

Die Ergebnisse der genannten Vorarbeiten sind Teil der nun verschickten Auflagenbescheide. Aus ihnen ergeben sich unter anderem die Art der Versammlung, ihre Dauer, der Versammlungsort sowie das angezeigte Thema der Versammlung. Im Auflagenbescheid ist auch festgehalten, wer Versammlungsleiter und demzufolge verantwortlich für die Durchführung der jeweiligen Versammlung ist. Weiterhin enthält dieser Bescheid Angaben über die zugelassenen Versammlungsmittel, wie etwa Bühnen, Transparente oder Informationsstände.

Ebenso wird geklärt, welche Teile als Versammlung zu bewerten sind und - davon abgegrenzt - welche Teile eine Veranstaltung darstellen, also einen Teil des Gesamtereignisses, der nicht unter den grundrechtlichen Schutz des Versammlungsrechts fällt.
Schließlich folgen Auflagen, die die Versammlungsfreiheit beschränken. In denen werden unter anderem das Alkoholverbot während der Versammlung geregelt sowie beispielsweise Art und

Umfang der Gegenstände, die nicht mitgeführt werden dürfen. Damit sind nicht nur Waffen, sondern auch Stangen zum Halten von Transparenten oder Schildern, Flaschen, Gläser, Schutzbekleidung oder bestimmte Hunden gemeint. Auch werden verschiedene Symbole oder Verhaltensweisen untersagt, das Verhältnis von Ordnern zu sonstigen Teilnehmern festgeschrieben und die Lautstärke der Kundgebungen zu bestimmten Tages- und Nachtzeiten auf ein angemessenes Maß beschränkt. Dies wird jeweils im Einzelfall abgewogen.

Wie es nach dem Versand der Auflagen weitergeht

Nun wird die Reaktion der Verantwortlichen der jeweiligen Versammlungen abgewartet. Diese können gegen den Auflagenbescheid der Versammlungsbehörde, wie bei jedem anderem Verwaltungsakt, Rechtsmittel einlegen. Somit wird sich in den noch verbleibenden Tagen zeigen, ob ein Verwaltungsgericht über den weiteren Gang des Verfahrens befinden muss.

Erfahrungsgemäß, so weisen Landkreis und Polizei hin, ergeben sich bis zum Beginn der Versammlungen immer wieder Veränderungen, die dann ebenfalls Berücksichtigung finden müssen. Insoweit kann es auch in den beiden jüngst beschiedenen Fällen zu Änderungen und Ergänzungen der ergangenen Auflagenbescheide kommen.

Was die Polizei macht

Aus Sicht der Polizeidirektion Görlitz besteht keine Lageveränderung. Es wird davon ausgegangen, dass die angezeigten Versammlungen sowie das Ostritzer Friedensfest an allen drei Tagen durchgeführt werden. Dementsprechend dauern die Einsatzvorbereitungen der Polizei weiter an.

Die Polizeidirektion Görlitz wird die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Ostritz sowie dem Umfeld der Stadt aufrechterhalten. Dabei wird sie von anderen sächsischen Polizeidienststellen sowie Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei anderer Bundesländer und des Bundes unterstützt. Die Polizei ist zur Neutralität gegenüber jedermann verpflichtet sowie an Recht und Gesetz gebunden. Darum werden die Beamten die möglichst störungsfreie Durchführung aller bis dahin nicht verbotenen Versammlungen oder Veranstaltungen gewährleisten - auch wenn die dargestellten Meinungen oder politischen Positionen möglicherweise nicht den unseren entsprechen.

Neben der Polizeidirektion Görlitz werden die Bundespolizeidirektion Pirna sowie die polnische Polizei eigene Einsatzmaßnahmen durchführen. Dabei werden insbesondere die Begleitung von Zügen von und nach Ostritz sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Umfeld des Bahnhofs auf polnischem Hoheitsgebiet im Fokus stehen.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 09.04.2018 - 19:12Uhr | Zuletzt geändert am 09.04.2018 - 21:10Uhr
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