Bundesverwaltungsamt
Tipp zum Kommunal-Kombilohn
Vom 12.06.2008
Görlitz-Zgorzelec. Vereine und Verbände, die einen Antrag auf Kommunal-Kombilohn stellen wollen, macht die Stadtverwaltung Görlitz darauf aufmerksam, dass für eine zügige Bearbeitung bei der Erteilung von Unbedenklichkeitserklärungen eine ausführliche Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten erforderlich ist. Die Kurzbeschreibungen, wie sie im Formular zur Beantragung beim Bundesverwaltungsamt in Köln festgelegt sind, werden dabei nicht als ausreichend angesehen.
