Görlitzer Kaufhaus unter Zwangsverwaltung
Görlitz-Zgorzelec. Das Amtsgericht Görlitz hat am 8. Februar 2010 auf Antrag der Stadt Görlitz einen Zwangsverwalter für das Görlitzer Kaufhaus (zuletzt unter dem Namen Hertie bekannt) bestellt. Rechtsanwalt Frank Heinrich wird nun dafür Sorge tragen, die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Objektes aus den Einnahmen zu sichern sowie das denkmalgeschützte Jugendstilgebäude vor Schaden zu bewahren. Bereits vor einigen Wochen und seitdem mehrfach hat die Stadt sowohl Eigentümer als auch Verwalter schriftlich aufgefordert, ihren Pflichten nachzukommen und sowohl eine Gefahrenbeseitigung rund um das Objekt als auch Maßnahmen zur Schadensabwehr im Haus vorzunehmen. „Parallel dazu haben wir entsprechende Antragstellungen für Zwangsmaßnahmen vorbereitet“, erläuterte Oberbürgermeister Joachim Paulick das vorsorgliche Handeln der Stadtverwaltung.
Eigentümer und Verwalter reagierten nicht
Auf die Aufforderungen folgte von Seiten des Eigentümers und des Objektverwalters keine Reaktion, so dass sich die Stadt letztlich zum Handeln gezwungen sah. „Das ist die konsequente Folge. Wir sind aus der Not heraus, um den verbliebenen Mietern überhaupt ihren Geschäftsbetrieb ermöglichen zu können und das kostbare Denkmal nicht zu gefährden, in Vorleistung gegangen und haben Heizölbestellungen ausgelöst sowie die Lieferung in Vorkasse bezahlt“, informierte der Görlitzer Oberbürgermeister weiter.
Ihm ist nach wie vor an einer zügigen Lösung zur weiteren Nutzung des Görlitzer Jugendstil-Kaufhauses gelegen, die sich an der bisherigen Funktion als Handelseinrichtung orientiert. Paulick hofft weiterhin, dass sich damit auch für den potenziellen Bewerber um das Kaufhaus ein gangbarer Weg abzeichnet. Dessen Verhandlungen mit dem Eigentümer waren bisher ohne Ergebnis verlaufen.
Die Untere Denkmalschutzbehörde und die Bauaufsicht werden nun schnellstmöglich mit dem Zwangsverwalter die weiteren Schritte besprechen.
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- Quelle: red
- Zuletzt geändert am 09.02.2010 - 14:03 Uhr
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