Görlitz kann kleinere Unternehmen bei Investitionen bezuschussen
Görlitz-Zgorzelec. Das ist gut für den Wirtschaftsstandort Görlitz: Die Stadtverwaltung handelt konkret und kann wieder kleinere Unternehmen bei Investitionen finanziell unterstützen. Schon am 2. Februar 2010 ist bei der Görlitzer Stadtverwaltung die Bewilligung aus Dresden eingegangen, die Voraussetzung für die Förderung kleiner Unternehmen im Fördergebiet „Görlitz Stadtzentrum/Neißeufer“ ist. „Die Möglichkeit, Initiative und Investitionsbereitschaft der Unternehmen aus Mitteln der Europäischen Union und der Stadt Görlitz unterstützen zu können ist eine weitere Chance für die Innenstadtbelebung,“ freut sich Oberbürgermeister Joachim Paulick über die Zusage.
Anträge ab sofort möglich
Damit bietet sich ansässigen Betrieben, Dienstleistern und Einzelhändlern mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro ab sofort die Möglichkeit, Zuschüsse für investive Vorhaben zu beantragen.
Die Förderung richtet sich direkt an Gewerbetreibende. Sie soll einen Anreiz für Unternehmen darstellen, sich im Fördergebiet anzusiedeln, den bestehenden Standort zu sichern bzw. zu erweitern oder innerhalb des Programmgebietes zu verlagern.
30 Prozent auf Investitionen möglich
In der Förderrichtlinie der Stadt Görlitz vom 5. Januar 2010 sind die konkreten Konditionen festgeschrieben. Sind alle zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, werden 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst - bis zu einer Obergrenze von 35.000 Euro.
Zusätzliche Arbeitsplätze werden besonders belohnt
Eine um 10 Prozent höhere Förderquote erhalten jene Projekte, durch die zwei oder mehr Arbeitsplätze über eine Dauer von mindestens zwei Jahren zusätzlich geschaffen werden.
Beraten lassen!
Zur Beratung können sich Interessenten gern an die Mitarbeiter/-innen
der Europastadt GörlitzZgorzelec GmbH, Tel. 03581 - 47 57-40, eMail: wirtschaft@europastadt-goerlitz.de
und des Stadtplanung- und Bauordnungsamtes,
Tel.: 03581 - 67-2117 oder 03581 - 67-2248, eMail k.brand@goerlitz.de, m.david@goerlitz.de
wenden.
Informieren!
Förderrichtlinie und Antragsunterlagen sind darüber hinaus unter http://www.goerlitz.de > EFRE einsehbar.
Noch im Februar erscheint ein Faltblatt mit den wichtigsten Förderinhalten.
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- Quelle: red
- Zuletzt geändert am 05.02.2010 - 17:59 Uhr
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