Konsequenzen für Arbeitgeber

 

Dresden. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008 zur Entfernungspauschale haben sich nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber Änderungen ergeben.

 

Information des Finanzministeriums zur Pauschalbesteuerung von Arbeitgeberleistungen nach dem Urteil zur Entfernungspauschale

 

Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen weist in einer Kurzinformation für Arbeitsgeber und Steuerberater auf die Rechtslage nach dem Urteil hinsichtlich der Pauschalbesteuerung von Arbeitgeberleistungen (Fahrtkostenzuschüsse und geldwerte Vorteile aus Sachleistungen) im Zusammenhang mit den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hin.

Bezug:
Ab sofort ist die „Information für Arbeitgeber und Steuerberater zur Pauschalbesteuerung von Arbeitgeberleistungen“ auf der Homepage des Finanzministeriums zu finden: http://www.smf.sachsen.de
Außerdem druckt die Pressestelle des Finanzministeriums den Text auf Anfrage aus und versendet ihn.

 
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  • Quelle: /red
  • Zuletzt geändert am 07.01.2009 - 15:21 Uhr
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