Nehmen Sie Ihr Kennzeichen mit!
Dresden. Wer innerhalb Sachsens umzieht oder seinen Betriebssitz verlagert, der soll ab diesem Sommer sein bisheriges Autokennzeichen behalten können. Der sächsische FDP-Verkehrsminister Sven Morlok findet das gut: „Sein Nummernschild auch bei einem Umzug zu behalten, ist der Wunsch vieler Autofahrer. Das soll ab dem Sommer innerhalb Sachsens möglich sein. Auch wenn der Fahrzeughalter weiterhin zur Zulassungsstelle gehen muss, bauen wir damit Bürokratie ab und die Menschen können das Geld für ein neues Kennzeichen sparen.“
Ein Nummernschild ist mehr als Blech
Bisher erhält das Fahrzeug bei einem Umzug in einen anderen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ein neues Kennzeichen. Das kann auf Wunsch des Halters zukünftig entfallen. Die Adresse in den Fahrzeugpapieren muss aber weiterhin geändert und das Fahrzeug umgemeldet werden.
Die Aufforderungen zur Stellungnahme der betroffenen Ressorts der Staatsregierung, der Fachverbände und der kommunalen Spitzenverbände wurden heute versandt. Bei einem positiven Ergebnis der Anhörung kann bereits am 1. Juli die Verwaltungsvorschrift in Kraft treten. „Ein Nummernschild ist eben mehr als nur ein weißes Stück Blech mit Buchstaben und Zahlen“, ist sich Morlok sicher.
Kommentar
Der vom Minister angeführte Bürokratie-Abbau hat dummerweise auch zur Folge, dass die vom Fahrzeugan- oder ummelder gesparten Euros den Kleinbetrieben entzogen werden, die im Umfeld der Zulassungsstellen die Autokennzeichen herstellen. Der große Wurf - die lebenslängliche Kopplung des Kennzeichens an das Fahrzeug - war das nicht.
Würde ein fahrzeugspezifisches Kennzeichen bei den Zulassungsstellen mit der Steuernummer seines Halters verknüpft, wären Ummeldungen tatsächlich nur bei dessen Wechsel erforderlich.
Vater Staat hat doch unsere Daten. Dann soll er sie auch nutzen,
denkt Ihr Fritz R. Stänker.
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- Quelle: red
- Zuletzt geändert am 05.06.2010 - 06:15 Uhr
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