Segelfläche auf dem Berzdorfer See wird kleiner

Landkreis Görlitz, 17. April 2014. Für die Wassersportfreunde am Berzdorfer See (Görlitzer See) zunächst die gute Nachricht: Das Landratsamt Görlitz hat die wasserrechtliche Genehmigungen für das Segeln vom Segelstützpunkt Blaue Lagune sowie vom Hafen Tauchritz aus sowie für das Surfen von Deutsch-Ossig aus erteilt.

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Was, wann, wo detailliert geregelt

Am Karfreitag kann es losgehen am See - allerdings von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Görlitz wohlreguliert.

Erlaubt sind demnach auf dem Berzdorfer See:


    • Das Segeln von der Blauen Lagune aus mit von Wind- und Muskelkraft angetriebenen Wasserfahrzeugen,
      befristet vom 18. April bis zum 26. Oktober 2014, je von 4 bis 22 Uhr täglich.

    • Das "Sonnenwendnachtsegeln" von der Blauen Lagune aus mit von Wind- und Muskelkraft angetriebenen Wasserfahrzeugen,
      befristet vom 21. Juni 2014, 22 Uhr, bis zum 22. Juni 2014, 2 Uhr.

    • Das Surfen und Kitsurfen bei Tageslicht,
      befristet vom 18. April 2014 bis zum 31. Dezember 2014 und nur bei Tageslicht.

    • Das Befahren mit Motorbooten der Wassersportvereine bzw. der DLRG und der Berufsfeuerwehr der Stadt Görlitz zum Zwecke von Sichtungstauchgängen, der Begleitung von Regatten und zur Errichtung von Bojen als Abgrenzung der Segelfläche im Berzdorfer See,
      befristet vom 17. April bis zum 27. Oktober 2014, je von 4 Uhr bis 22 Uhr, im Zuge des Ausbringens und Einholens der Bojen und der Begleitung.

    Wermutstropfen: Wie die Stadtverwaltung Görlitz mitteilt, wird die Segelfläche im Vergleich zum Vorjahr aus naturschutzrechtlichen Gründen kleiner ausfallen.

    Außerdem ist als Nebenbestimmung zur Genehmigung eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen, in der die Auswirkungen der genehmigten Nutzung auf die Wasservögel dokumentiert werden sollen.

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  • Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 16.04.2014 - 23:22Uhr | Zuletzt geändert am 17.04.2014 - 00:00Uhr
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