Zweckverband Abwasserbeseitigung "Oberer Schwarzer Schöps" kalkuliert neu
Reichenbach/O.L. | Sohland a.R. Das könnte bei Haus- und Grundstücksbesitzern im Einzugsgebiet des Zweckverbands Abwasserbeseitigung "Oberer Schwarzer Schöps" (ZVOSS) für Unruhe sorgen: Erstmals 2012 wird eine Gebühr für Niederschlagswasser eingeführt. Der Verband erfüllt damit die Vorgaben aus dem Sächsischen Kommunalabgabengesetz.
Wer leistungen in Anspruch nimmt, soll sie auch bezahlen
So soll es kommen: Mit Beginn des Jahres 2012 entrichten die Kunden des Zweckverbands getrennte Gebühren für die Entsorgung und Behandlung ihres Schmutzwassers einerseits und für die Ableitung des Niederschlagswassers andererseits. Das hat die Verbandsversammlung auf ihrer Novembersitzung beschlossen.
Abwassermengengebühr sinkt
Die bisherige Abwassermengengebühr betrug bislang 3,66 Euro pro Kubikmeter, künftig sollen es nur noch 3,15 Euro sein. Hinzu kommt dann allerdings eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 82 Cent je Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche.
Von der Niederschlagswassergebühr sind jene Grundstückseigentümer betroffen, die das auf ihrem Grundstück anfallende Niederschlagswasser in einen öffentlichen Kanal einleiten. Es spielt dabei keine Rolle, ob das auf direktem Weg oder indirekt erfolgt. Bei der "anrechenbaren Grundstücksfläche" handelt es sich um die auf dem Grundstück vorhandene versiegelte Fläche. Diese wird schließlich mit einem Faktor multipliziert, der dem Versiegelungsgrad entspricht.
Grundgebühr konstant
Die Grundgebühr für die zentrale Schmutzwasserentsorgung soll unverändert bei 10,23 Euro je Monat bleiben. Für das Niederschlagswasser soll keine Grundgebühr erhoben werden.
Veränderungen bei dezentraler Entsorgung
Die Kosten der dezentralen Entsorgung verändern sich so: Für vollbiologische Kleinkläranlagen sinkt die Mengengebühr von 30 auf 21,21 Euro je Kubikmeter Klärschlamm. An der Grundgebühr ändert sich auch hier nichts - sie bleibt bei 2,50 Euro je Monat und Anlage.
Bei abflusslosen Sammelgruben hat sich die Verbandsversammlung darauf verständigt, die Bemessungsgrundlage zu verändern. Bislang zahlte der Kunde 16 Euro pro Kubikmeter abgefahrener Fäkalien. Jetzt sind es 17,76 Euro - gemessen an der verbrauchten Trinkwassermenge. Die Grundgebühr kostete bisher 50 Euro pro Entsorgung, in Zukunft sind das 10,23 Euro im Monat pro Anlage.
Mit der neuen gesplitteten Abwassergebühr will der ZVOSS den gesetzlichen Vorgaben Rechnung tragen. Demnach sind die unterschiedlichen Leistungen der Abwasserentsorgung von den Grundstückseigentümern zu tragen, die sie auch in Anspruch nehmen.
Im Laufe des Jahres 2011 waren die Kunden per zugeschickten Selbstauskunftsbögen aufgefordert worden, sogenannte Selbstauskunftsbögen auszufüllen, damit die für die Niederschlagswassergebühr relevanten Flächen ermittelt werden können. Es wird unterschieden, ob die Flächen teilweise oder voll versiegelt sind.
Etwa zwei Drittel der Kunden haben diese Informationen bereits übermittelt. Die anderen Grundstückseigentümer bittet der ZVOSS, dies bis Ende des Jahres 2011 nachzuholen, damit die Angaben nicht geschätzt werden müssen.
Fragen?
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des ZVOSS-Dienstleisters, der Stadtwerke Görlitz AG, unter den Telefonnummern 03581 33 52 71 beziehungsweise 33 52 70 zur Verfügung.
Die Stadtwerke Görlitz AG ist technischer und kaufmännischer Betriebsführer des Zweckverbandes „Oberer Schwarzer Schöps“. Dieser hat unter anderem die Hoheit über die Entwicklung der Gebühren.
Niederschlagsgebühr Reichenbach
Von Karin Hannas, Görlitzer Straße 18, 02894 Reichenbach am 17.01.2013 - 13:59Uhr
Sehr geehrter Herr Kolwe,
wie errechnet sich die Gebühr des Niederschlagswassers?
In Löbau zahlen wir 0,32 € pro m³ im Jahr und in Reichenbach ist ein Betrag von 0,82 € pro m³ fällig. Das ist das 2,5- fache der Gebühr in Löbau.
...und warum zahlt nur ein Teil der Reichenbacher Bevölkerung diese Gebühr?
Ich bitte um Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Hannas
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- Quelle: red
- Erstellt am 24.11.2011 - 22:51Uhr | Zuletzt geändert am 24.11.2011 - 23:07Uhr
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