Walpurgisfeuer 2009 anmelden
Görlitz-Zgorzelec. Für das Walpurgisfeuer am 30. April 2009 werden von der Görlitzer Stadtverwaltung wieder zuverlässige Veranstalter - beispielsweise Vereine, Ortsteile und Interessengruppen - gesucht. Die Veranstalter benötigen eine geeignete Fläche zur Durchführung des Feuers. Zudem müssen sie die kontrollierte Annahme des Brennguts, für das nur naturbelassenes Holz infrage kommt, genauso sicherstellen wie die Beaufsichtigung der Feuerstelle bis zum vollständigen Abbrennen. Die Feuer müssen öffentlich zugänglich und gastronomisch betreut sein.
Der Weg zur Genehmigung
Wer sich als Veranstalter bewerben will, muss folgende Angaben machen:
- Antragsteller mit Ansprechpartner und Telefonnummer
- verantwortliche Person, die am 30. April 2009 vor Ort sein wird, mit Telefonnummer
- Standort mit Lageskizze
- bei fremden Grundstücken eine Einverständniserklärung des Eigentümers/Besitzers
- Angaben zu brandschutztechnischen und ordnungsrechtlichen Sicherheitsmaßnahmen
- Angaben zur gastronomischen Verpflegung (Gestattung zum Ausschank alkoholischer Getränke muss vorhanden sein oder noch eingeholt werden)
- Zeitpunkt (Beginn und vorgesehenes Ende) der Veranstaltung. Bei Veranstaltungen, die länger als 22:00 Uhr gehen, wird zusätzlich eine Genehmigung zur Ausnahme der Nachtruhe bis 24:00 Uhr gemäß § 26 Polizeiverordnung erteilt.
- Annahmetermine für das Brenngut
Auskunft!
Telefonische Auskünfte erteilt das Ordnungsamt,
Tel. 03581 - 67-1836 oder 67-1522.
Ab sofort schriftlich beantragen!
Stadtverwaltung Görlitz, Ordnungsamt,
Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz
Nicht beim Umweltamt!
Wegen des Übergangs des Umweltamtes zum Landkreis Görlitz im Zusammenhang mit der Kreisgebietsreform liegt die Anmeldung nicht mehr in dessen Zuständigkeit.
Entscheidung!
Die Stadtverwaltung entscheidet an Hand der gesetzlichen Bestimmungen und nach Prüfung der örtlichen Gegebenheit, welche Walpurgisfeuer zugelassen werden.
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- Quelle: /red
- Zuletzt geändert am 07.02.2009 - 09:37 Uhr
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