Anzeigen und genehmigen lassen
Görlitz-Zgorzelec. In den letzen Monaten häuft sich die Anbringung von Transparenten und Anschlägen an denkmalgeschützten Fassaden, was nach Meinung der Görlitzer Stadtverwaltung nicht nur das Stadtbild beeinträchtigt, sondern auch das Denkmal als solches über die Gebühr belastet.
Denkmale nicht verändern
Die Untere Denkmalschutzbehörde weist aus diesem Anlass noch einmal eindringlich darauf hin, dass jegliche Veränderung an einem Denkmal gemäß Sächsischem Denkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig ist. Dazu zählt - neben baulichen Maßnahmen - das Anbringen von Hinweistafeln und Transparenten sowie von Werbeanlagen jeglicher Art und Größe.
Eigentümer und Nutzer sollten die Absicht zur Veränderung eines Denkmals ist unbedingt vorher mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abstimmen und die erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung einholen. Diese Vorabsprache, so die Verwaltung, spare Zeit, Geld und die Arbeitskraft für alle Beteiligten.
Wer ohne Genehmigung in letzter Zeit Veränderungen an seinem Denkmal vorgenommen hat, sollte umgehend mit der Unteren Denkmalschutzbehörde Kontakt zur Klärung aufnehmen, so die Empfehlung des Leiters der Denkmalschutzbehörde Peter Mitsching. Er kündigte an, dass in den nächsten Wochen und Monaten verstärkt Kontrollen durch die Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde im Stadtgebiet durchgeführt werden.
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- Quelle: /red
- Zuletzt geändert am 06.05.2008 - 18:59 Uhr
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