Görlitzer Familienpass beantragen

Görlitz, 17. Oktober 2017. Aus der Stadtverwaltung Görlitz kommt der Hinweis, dass ab dem 1. November 2017 antragsberechtigte Bürger den Familienpass der Stadt Görlitz für das Jahr 2018 gebührenfrei beantragen können. Grundlage dafür ist die Richtlinie zum Familienpass der Stadt Görlitz vom 16. Dezember 2004.
Abbildung: In der Jägerkaserne (links) auf der Hugo-Keller-Straße 14 kann der Familienpass beantragt werden.

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Erst gucken, ob berechtigt, dann Antrag stellen

Familienpassinhaber erhalten Kinderreisepässe kostenlos, ab dem dritten Kind auch die Personenstandsurkunde des Standesamts. Zu Klassenfahrten ist ein Zuschuss möglich. Außerdem gewähren das Senckenberg Museum für Naturkunde, der Tierpark, das Theater, die Volikshochschule Görlitz und die Verkehrsgesellschaft Görlitz vergünstigte Preise. Alle Informationen zum Görlitzer Familienpass sind im Internet zu finden, wo auch ein Informationsblatt zum Download bereitsteht.

Antragsberechtigt sind

  • Zwei-Eltern-Familien mit mindestens drei Kindern, für die Kindergeld gezahlt wird
  • Ein-Eltern-Familien mit mindestens zwei Kindern, für die Kindergeld gezahlt wird.
  • Familien mit mindestens einem Kind, für das Kindergeld gezahlt wird und die Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB II oder Sozialgesetzbuch XII beziehen.
  • Familien mit mindestens einem schwerbehinderten Kind, das mindestens einen Behinderungsgrad (GdB) von 50 Prozent aufweist und für das Kindergeld gezahlt wird.

Für alle gilt, dass die Familien in einem Haushalt leben sowie ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Görlitz haben müssen.

Wo beantragen?

Gestellt werden kann der Antrag beim Sachgebiet Einwohnermeldewesen im Einwohnermeldeamt auf der Hugo-Keller-Straße 14, 02826 Görlitz.

Mitbringen muss man
  • den gültigen Personalausweis oder Reisepass des/der Erziehungsberechtigten,
  • eine Bescheinigung der Kindergeldkasse über kindergeldberechtigte Kinder,
  • gegebenenfalls den Schwerbehindertenausweis,
  • gegebenenfalls einen Nachweis über Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II oder SGB XII.

Öffnungszeiten:
  • montags von 8 bis12 Uhr
  • dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 18 Uhr
  • donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 17 Uhr
  • freitags von 8 bis 12 Uhr

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  • Quelle: red | Foto Stadtansicht: © Görlitzer Anzeiger, Foro Ziege: disten2610 / Markus Distelrath, pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
  • Erstellt am 17.10.2017 - 09:05Uhr | Zuletzt geändert am 17.10.2017 - 10:00Uhr
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