Gunkel sieht keinen Willen zur Fluthilfe
Görlitz-Zgorzelec | Berlin. “Wo (k)ein Wille ist, ist auch (k)ein Weg!“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Gunkel und bewertet die Antworten der Bundesregierung auf seine Anfragen zur Hilfe für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe an der Neiße und weiteren Flüssen als „erwartet enttäuschend“.
Klare Antwort aus dem Bundesfinanzministerium - zum Download!
So betont der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Hartmut Koschyk (CSU) in seinem Antwortschreiben, dass es sich bei dem Hochwasser 2010 - anders als beim Hochwasser 2002 - um ein regional begrenztes Ereignis handele und der Bund nur bei Katastrophen von nationalem Ausmaß finanzielle Hilfe leisten könne.
„Offenbar ist Herrn Koschyk die geografische Situation völlig fremd, schließlich sind neben den Betroffenen in anderen Teilen Sachsens und Brandenburgs fast die gesamte Oberlausitz betroffen und darüber hinaus vor allem auch grenzüberschreitend in Polen und Tschechien enorme Schäden entstanden“, moniert Gunkel die Sicht aus dem fernen Berlin. Die Frage nach konkreten Hilfsanfragen der Sächsischen Staatsregierung an den Bund wurde dann auch lapidar mit der Antwort „man stehe in Kontakt“ beschieden.
Teil zwei der Anfragen befasste sich mit der möglichen Umwidmung der Mittel aus dem „Aufbauhilfefonds 2002“. Entgegen der jüngst geäußerten Machbarkeitszweifel betont die Bundesregierung, dass für eine Umwidmung der Mittel eine Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes und der landesrechtlichen Regelung nötig wäre, dieser Weg dem Grunde nach also nicht ausgeschlossen wäre. Zu der in diesem Zusammenhang geäußerten Bemerkung, dass keine freien Mittel verfügbar seien, da sie sämtlich mit Maßnahmen zum Hochwasserschutz als Folge des Hochwasser 2002 gebunden seien, seien Zweifel wohl angebracht, meint Gunkel: " Schließlich erwirtschaftet dieser Fonds seit acht Jahren nicht unbeträchtliche Zinseinnahmen und nun ist auf einmal alles verplant?"
„Es ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, wie sich Bundes- und Landesregierung dadurch aus der Verantwortung stehlen, indem sie das Hochwasser 2010 in seiner Bedeutung als lokales Ereignis klein reden. Der einzelne Betroffene muss doch das gleiche Recht auf staatliche Unterstützung haben, wie die Menschen 2002? Als Fazit bleibt für mich nur der Satz: Wo kein Wille, ist auch kein Weg!“, macht Gunkel seinem Ärger abschließend Luft.
Antwort aus dem Bundesfinanzministerium:
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- Quelle: red
- Zuletzt geändert am 02.09.2010 - 01:43 Uhr
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