Sachsen zieht Förderbremse an
Dresden. Wer als Existenzgründer ohne Leistungsbezug oder Empfänger von niedrigem Arbeitslosengeld 1 bei der Sächsichen Aufbaubank (SAB) einen Zuschuss für die Gründungsphase beantragen will, läuft ins Leere: Seit dem 12. Juni 2010 werden keine Anträge mehr entgegen genommen. "Die Förderung dieses Fördergegenstandes wird zum 11.06.2010 beendet. Ab 12.06.2010 werden deshalb keine Anträge mehr entgegengenommen", heißt es auf der entsprechenden SAB-Webseite. Zugleich wird auf die nachstehende Pressemitteilung verwiesen.
Neue Schwerpunkte bei der Förderung von Arbeitslosen und Benachteiligten
Das Wirtschaftsministerium will seine ESF-Mittel zur Förderung von Arbeitslosen und Benachteiligten zielgenauer einsetzen. „Einige der bisherigen Programme zur Förderung von Arbeitslosen und Benachteiligten sind zu kleinteilig und wenig effizient“, so Wirtschafts-, Arbeits- und Verkehrsminister Sven Morlok. „Wir werden deshalb die geringer werdenden ESF- und Landesmittel auf Schwerpunkte konzentrieren. Dabei rückt eine bedarfsgerechte individuelle Förderung der Menschen ins Zentrum, die auf den schon vorhandenen Kompetenzen aufbaut und ihre persönlichen Bedürfnisse berücksichtigt.“
Die ESF-Richtlinie Beschäftigungschancen konzentriert sich künftig insbesondere auf die Programme QAB II und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen. Dabei handelt es sich um Programme, die Arbeitslosen und Benachteiligten eine Chance zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bieten.
„Langzeitarbeitslose sollen fit für den ersten Arbeitsmarkt gemacht werden, und zwar unter Einbeziehung der Unternehmen, die Fachkräfte brauchen“, so Morlok weiter.
Mit QAB II wird das Förderprogramm „Qualifizierung für Arbeitslose ohne einen verwertbaren Berufsabschluss zu einem anerkannten Berufsabschluss (QAB)“ fortgeführt. Arbeitslose werden hier aufbauend auf bereits erworbene Kompetenzen zu einem anerkannten Berufsabschluss geführt.
Bei den „Projekten zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen“ sollen durch die Umsetzung individueller Förderpläne die Beschäftigungschancen von besonders arbeitsmarktfernen Personengruppen gesteigert werden. Bei den Projekten können je nach Bedarf verschiedene Bausteine (u.a. Qualifizierung, Praktika, sozialpädagogische Betreuung) miteinander kombiniert werden. Ausgangspunkt ist eine Feststellung der individuellen Fähigkeiten und Problemlagen der Teilnehmer, aus der ein individueller Förderbedarf abgeleitet wird.
Zur modellhaften Erprobung und der Übertragung erfolgreicher Vorhaben nach Sachsen werden darüber hinaus weiter innovative Projekte sowie Modell- und Transfervorhaben gefördert.
Für viele Einzelprogramme gibt es vergleichbare Angebote seitens der Bundesagentur für Arbeit. Kostspielige Doppelstrukturen und undurchsichtige Förderbürokratien kann sich der Freistaat Sachsen nicht länger leisten. Deshalb werden Einstellungs- und Existenzgründerzuschüsse für Arbeitslose sowie Förderprogramme zur Qualifizierung arbeitsloser Existenzgründer und arbeitsloser Älterer aufgegeben. Anträge hierfür werden letztmalig am 11. Juni 2010 entgegen genommen.
Über die Förderung berät die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB). Informationen und Ansprechpartner erfahren Sie unter Tel. 0351 4910-4930 oder unter www.esf-in-sachsen.de.
Hintergrund:
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hatte alle bisherigen ESF-Programme zur Förderung von Arbeitslosen und Benachteiligten untersuchen lassen. Das Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung (isw) in Halle hat wegen der Vielzahl der Programme für Arbeitslose und Benachteiligte und der hohen Inanspruchnahme der Fördermittel eine Einschränkung des Förderspektrums empfohlen. Rund zwei Drittel der bis 2013 zur Verfügung stehenden Mittel für die ESF-Richtlinie Beschäftigungschancen des SMWA sind ausgeschöpft.
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- Quelle: red
- Zuletzt geändert am 09.07.2010 - 18:17 Uhr
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