Was bezahlt wird und was nicht
Karlsruhe | Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2010 entschieden, dass im Rahmen der Grundsicherung in seltenen, besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. das berichtet SOZIALblatt.de.
Härtefallkatalog
Der Leistungsanspruch greift ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen "unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben."
Eine Geschäftsanweisung stellt den Grundsicherungsstellen einen entsprechenden Katalog zur Verfügung.
Bezahlte und nicht bezahlte Leistungen in SOZIALblatt.de:
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- Quelle: red
- Zuletzt geändert am 05.03.2010 - 13:44 Uhr
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