Zur Kindergelderhöhung bei Hartz IV
Landkreis Görlitz. Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums sieht in Artikel 1 Nr. 7 eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind auf je 184 EUR, für das dritte Kind auf 190 EUR und für das vierte und jedes weitere Kind auf jeweils 215 EUR monatlich vor. Die Änderung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft, teilt das Landratsamt unter Bezug auf seinen Fachdienst für Beschäftigung und Arbeit (BeA) mit.
Keine Übergangsregelung
Für die Berücksichtigung des erhöhten Kindergeldes bei den Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) gibt es keine Übergangsregelung. Das erhöhte Kindergeld ist grundsätzlich auch in allen laufenden Fällen ab 1. Januar 2010 zu berücksichtigen, in denen der Bewilligungszeitraum in 2009 begonnen hat und in das Jahr 2010 hineinreicht.
Die Auswirkungen der Erhöhung des Kindergeldes sowie der ebenfalls angehobenen Unterhaltsvorschussleistungen werden deshalb bereits bei der aktuellen Auszahlung der Arbeitslosengeld II-Leistung (Hartz IV) für den Monat Januar 2010 berücksichtigt. Dadurch werden Rückforderungen vermieden, es kommt jedoch zu betragsmäßigen Abweichungen gegenüber den bisherigen Bescheiden.
Die Änderungsbescheide gehen den Betroffenen zeitnah zu, so das Landratsamt abschließend.
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- Quelle: /red
- Zuletzt geändert am 25.12.2009 - 16:58 Uhr
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