Konjunkturprogramm II in Sachsen

Sachsen. Die Umsetzung des Konjunkturpakets II kann im Freistaat Sachsen beginnen. Mit der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsministerien des Innern, der Finanzen, für Wirtschaft und Arbeit, für Soziales, für Kultus sowie für Umwelt und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen für Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen im Freistaat Sachsen (VwV KommInfra 2009) wurde am 17. März 2009 der rechtliche Rahmen geschaffen. Die Staatsregierung wird den Kommunen 80 % der Mittel zur Verfügung stellen. Der Bund hat nach der heute vom Kabinett gebilligten Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung nur verlangt, dass die Mittel zu mindestens 70 % an die kommunalen Gebietskörperschaften weitergereicht werden. Den sächsischen Gemeinden und Landkreisen stehen damit 477,40 Millionen Euro zur Verfügung. Das Land wird also von den Finanzhilfen lediglich 119,35 Millionen Euro für eigene Investitionen einsetzen.

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Mitteleinsatz nach dem Mischmodell

Mit den 477 Millionen. EUR können die Kommunen einerseits die Investitionsnachfrage und damit die Beschäftigung vor Ort stabilisieren, anderseits notwendige und nachhaltige Investitionen, insbesondere in der Bildungsinfrastruktur, umsetzen, die ansonsten entweder später oder gar nicht realisiert werden könnten.

Das Konjunkturprogramm II als zusätzlicher Investitionsanreiz kann allerdings nur dann seine Wirkung entfalten, wenn die Kommunen diejenigen Beträge, die ihnen aus dem Konjunkturprogramm II als zusätzliche Mittel zufließen, mindestens in gleicher Höhe für weitere Investitionen einsetzen. Mit den Zielen des Konjunkturprogramms II wäre es unvereinbar, ersparte Aufwendungen der Rücklage zuzuführen oder Schulden abzubauen.

Das Zukunftsinvestitionsgesetz wird nach dem so genannten Mischmodell umgesetzt, wodurch der Mitteleinsatz einerseits global über bestehende oder zu schaffende Fachförderrichtlinien gesteuert wird und andererseits die kommunalen Verantwortungsträger eigenverantwortlich darüber entscheiden, wofür und wo die Mittel eingesetzt werden.

Hierzu steht jedem Landkreis und jeder Kreisfreien Stadt ein Bewilligungskontingent zu. Ein wesentlicher Teil der Verantwortung für die Umsetzung des Konjunkturprogramms wird bei den kommunalen Gebietskörperschaften liegen. Diese Konzeption wird mit der VwV-KommInfra 2009 umgesetzt. Die kommunalen Landesverbände haben die Entwicklung dieser Konzeption von Beginn an kritisch und konstruktiv begleitet. Jetzt gilt es, das Ganze schnell, effizient und mit der gebotenen Sorgfalt umzusetzen.

Investitionsbereiche sind:


Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur:
- Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur
- Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung)
- kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere energetische Sanierung)

Investitionsschwerpunkt Infrastruktur:
- Krankenhäuser
- Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV)
- ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV)
- kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen)
- Informationstechnologie
- sonstige Infrastrukturinvestitionen

Der Schwerpunkt der Förderung liegt in der energetischen Sanierung von Einrichtungen. Zum einen sind diese Investitionen nachhaltig in Bezug auf die Umwelt und die Folgekosten, zum anderen hat der Bund in diesem Bereich die Gesetzgebungs- und damit auch die Förderzuständigkeit. Es werden nur Investitionen und keine Instandhaltungsmaßnahmen oder sonstige laufende Kosten gefördert.

Um Mitnahmeeffekte zu vermeiden, schreibt der Bund vor, dass die Finanzhilfen nur für Maßnahmen verwendet werden dürfen, deren Finanzierung zu einem bestimmten Stichtag, dem 27. Januar 2009, noch nicht gesichert waren. In Abstimmung mit der Bundesregierung wird von der Sicherstellung der Finanzierung erst dann ausgegangen, wenn der kommunale Eigenanteil im rechtsverbindlichen Haushalt der Kommune eingestellt und auch die Bewilligung der Fördermittel sichergestellt ist.

Berücksichtigt werden sollen nachhaltige investitionen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der weiteren demografischen Entwicklung. Neben den Kommunen können auch nicht-kommunale Träger von Infrastruktureinrichtungen, z. B. freie Träger, Vereine und Kirchen sowie sonstige Unternehmen gefördert werden. In der VwV KommInfra2009 werden erhebliche Antragserleichterungen vorgesehen. Hinsichtlich der Erleichterungen wird unterschieden, ob es sich um eine Maßnahme bis zu 100.000 Euro handelt, ob sie über 100.000 Euro bis 400.000 Euro kosten wird oder ob sie noch höhere Kosten verursacht. Parallel dazu wurden auch die Kriterien für die gemeindewirtschaftliche Stellungnahmen entsprechend gelockert.

Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank.

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  • Quelle: /red
  • Erstellt am 17.03.2009 - 15:15Uhr | Zuletzt geändert am 17.03.2009 - 15:24Uhr
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