Eigene Stimme für Görlitz im Kulturkonvent

Görlitz, 16. März 2018. Im Zuge der Novellierung des Sächsischen Kulturraumgesetzes durch den Sächsischen Landtag erneuert die Stadt Görlitz ihren Antrag auf Mitgliedschaft. Das war heute aus dem Munde des Görlitzer Bürgrmeisters Dr. Michael Wieler (Bürger für Görlitz) zu vernehmen. Außerdem zeigte er sich "sehr erfreut, dass der Gesetzgeber unseren Wunsch mit der Novellierung des Kulturraumgesetzes nachvollzogen hat."
Abbildung: Das Zittauer Haus des Gerhart-Hauptmann-Theaters Görlitz-Zittau

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Görlitz will sich im Kulturkonvent einbringen – und mahnt zur Sachlichkeit beim Thema Theater

Thema: Theater Görlitz-Zittau

Theater Görlitz-Zittau

Die Gerhart Hauptmann-Theater Görlitz-Zittau GmbH (GHT) verfügt über feste Häuser in Görlitz und Zittau und bespielt die Waldbühne Jonsdorf. Als Vierspartenhaus vereint das GHT Musiktheater (Oper, Operette, Musical), Tanz, Schauspiel und die Konzerte der Neuen Lausitzer Philharmonie. Es ist ein wichtiger Teil Kulturraums Oberlausitz-Niederschlesien. Beliebt sind auch die Aufführungen an besonderen Spielstätten. Das Theater engagiert sich in der Theaterpädagogik für Kinder und Jugendliche sowie im interkulturellen Austausch mit Polen und Tschechien.

Die Stadt Görlitz möchte sich gerne im Kulturkonvent einbringen und somit den ostsächsischen Raum fördern helfen. Bisher mussten sich hier allein die Landkreise Bautzen und Görlitz sowie die Stiftung für das Sorbische Volk abstimmen (der Görlitzer Anzeiger hatte gestern berichtet). Weil aber Bautzen / Budyšin so etwas wir die "Sorbenhauptstadt der Oberlausitz" ist, kam oft eine Zweidrittel-Mehrheit gegen den Kreis Görlitz zustande. Wenn die Stadt Görlitz zur Runde hinzustößt, werden die regionalen Interessen ausgewogener repräsentiert. So sieht das auch Dr. Wieler: "Es ist in dieser Frage nur richtig, dass die Stadt Görlitz eine eigene Stimme neben den Landkreisen Görlitz und Bautzen und der Stiftung für das Sorbische Volk im Kulturkonvent des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien erhält."

Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft. Die finanzielle Unterstützung des Freistaates liegt bei rund 95 Millionen Euro ab dem Jahr 2017.

Was hat die Bezahlung von Leistungen rund um Bauarbeiten mit der künstlerischen Leistung zu tun? Gar nichts

Mit Blick auf die Theaterlandschaft in der Region und die Debatte um die Kulturraumförderung kritisierte Dr. Wieler, der selbst jahrelang Intendant des Görlitzer Musiktheaters und Geschäftsführer der Neuen Lausitzer Philharmonie war, jüngste Äußerungen, wonach das Theater Görlitz Misswirtschaft betreibe: "Dagegen verwahre ich mich ausdrücklich und weise diese Behauptung entschieden zurück."

Hintergrund sind Äußerungen im Landtag, die einen mit einem Vergleich beendeten Rechtsstreit des Theaters Zittau mit einem Architekturbüro betrafen. Das habe mit Görlitz und dem Görlitzer Theater nichts zu tun, so Dr. Wieler. Diese baulichen Themen mit der künstlerisch-kulturellen Aufgabe und deren Umsetzung in Verbindung zu bringen, zeichne ein völlig verfälschtes Bild von der Realität. Ebenfalls realitätsfern sei die Behauptung in der Debatte gewesen, dass die finanzielle Situation am Gerhart-Hauptmann-Theater im Kulturraum begründet sei, weil der auch andere Angebote fördere. "Wer so über Kulturhäuser debattiert, verwechselt Äpfel mit Birnen und führt die Menschen in die Irre", so das Fazit von Dr. Wieler.

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  • Quelle: red | Foto: © Zittauer Anzeiger
  • Erstellt am 16.03.2018 - 16:38Uhr | Zuletzt geändert am 16.03.2018 - 17:31Uhr
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