Geld für die Kultur!
Görlitz-Zgorzelec. Die Görlitzer Stadtverwaltung informiert aktuell über die Beantragung von Zuwendungen des Kulturraums Oberlausitz-Niederschlesien für das Haushaltsjahr 2010. Die Informationen stehen im Internet zur Verfügung, außerdem gibt die Kulturverwaltung Hinweise zur Antragstellung.
Hinweise zur Antragstellung
Die Anträge sind vollständig und in zweifacher Ausführung über die Kulturverwaltung zu folgenden Terminen einzureichen:
· bis spätestens 22. Juni 2009 Anträge auf institutionelle Förderung
· bis spätestens 7. August 2009 Anträge auf Projektförderung (gilt auch für Strukturförderung).
Es müssen die entsprechenden Vordrucke verwendet und die Anschriften der Sitzgemeinde und des zuständigen Landkreises vollständig angegeben werden.
Der Antragsteller muss die Stellungnahme bei der zuständigen Sitzgemeinde einholen. Die Kulturverwaltung leitet danach die Anträge an das Landratsamt Görlitz weiter. Das betrifft sowohl Anträge auf institutionelle Förderung als auch Anträge auf Projektförderung.
Sollte die Absicht bestehen, mit einem Projekt bereits vor Erhalt des Zuwendungsbescheides zu beginnen, so ist der vorzeitige förderunschädliche Maßnahmebeginn unbedingt vorab zu beantragen.
Die Verwaltung des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien behält sich vor, in größeren Einrichtungen und bei Bedarf Plangespräche vor Ort durchzuführen.
Antragsformulare und Anlagen zum Antrag:
http://www.goerlitz.de > Bürger > Kulturverwaltung
http://www.kulturraum-oberlausitz.de/gesetze/formulare.htm
Richtlinien und Förderschwerpunkte:
http://www.kulturraum-oberlausitz.de/gesetze
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- Quelle: /red
- Zuletzt geändert am 28.05.2009 - 10:32 Uhr
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