Liste der Berufskrankheiten erweitert

 

Deutschland. Per 1. Juli 2009 ist die Liste der Berufskrankheiten erweitert worden. Das berichtet das SOZIALblatt.

 

Frist beachten

 

Für die "Bergmannsbronchitis" ist jetzt eine rückwirkende Anerkennung über den bisherigen Stichtag 1. Januar 1993 hinaus möglich. Die Betroffenen müssen sich jedoch spätestens bis zum 31. Oktober 2009 bei einem Unfallversicherungsträger melden und ihre Ansprüche geltend machen. Abgelehnte Fälle würden von Amts wegen neu überprüft.

Liste der neuen Berufskrankheiten:
http://www.sozialblatt.de

 
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  • Quelle: /red
  • Zuletzt geändert am 06.08.2009 - 12:45 Uhr
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