Staatsanwaltschaft
Stadt Görlitz stellt Strafanzeige gegen Betreiber des Witka-Staudammes
Vom 13.08.2010
Görlitz-Zgorzelec. Die Stadt Görlitz hat Strafanzeige gegen den Betreiber des Wittig-Staudammes (Witka) bei der Staatsanwaltschaft Görlitz gestellt. Die Stadt bittet die Staatsanwaltschaft dahingehend Ermittlungen aufzunehmen, ob der Betreiber der Anlage diese Überschwemmung fahrlässig gemäß Strafgesetzbuch herbeigeführt hat. „Wir haben großes Interesse daran, die Ursache des Dammbruches und der damit verbundenen Flutung weiterer Teile des Stadtgebietes in Erfahrung zu bringen“, begründete der Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick diesen Schritt.
NPD muss Plakate abnehmen
Vom 23.09.2009
Landkreis Görlitz. Das Landratsamt Görlitz hat mit Bescheid vom 22. September 2009 der NPD untersagt, im Gebiet des Landkreises Görlitz Wahlplakate mit dem Inhalt „Polen-Invasion stoppen!“ zu verwenden. Gleichzeitig wurde die NPD aufgefordert, bis zum morgigen Mittwoch, dem 23. September, 14 Uhr, die besagten Plakate zu beseitigen. Dazu wurde die sofortige Vollziehung angeordnet. Für den Fall, dass die Plakate nicht fristgerecht beseitigt werden, wurde die Ersatzvornahme angedroht.
Rotlicht-Überwachung versagt
Vom 03.12.2008
Hoyerswerda / Wojerecy. In Hoyerswerda wurde die Rotlicht-Überwachungsanlage an der Kreuzung Kamenzer Bogen / Wittichenauer Straße nicht fachgerecht installiert. Das hatte zur Folge, dass die Anlage in der Zeit von Mitte April bis Mitte November 2007 nicht fehlerfrei arbeitete. Von der Anlage wurden 655 Ordnungswidrigkeiten registriert.
Paulick nicht untreu
Vom 04.03.2008
Görlitz-Zgorzelec. Im Juni 2007 hatten die Medien darüber berichtet, dass gegen den Oberbürgermeister der Stadt Görlitz, Joachim Paulick, wegen Untreue ermittelt werde. Auf die öffentlichen Vorwürfe hatte der Oberbürgermeister damals geantwortet: „Ich habe mir nichts, aber auch absolut gar nichts vorzuwerfen“. Dem hat sich jetzt auch die ermittelnde Staatsanwaltschaft Görlitz angeschlossen. Zu Unrecht war dem Oberbürgermeister vorgeworfen worden, dass er keine Schritte unternommen habe, den von seinem Amtsvorgänger auf Beschluss des Stadtrates angelegten Neißefonds aufzulösen. Die Anlage von Geldern aus dem Stadtwerkeverkauf im Neißefonds sollte gegen die Sächsische Gemeindeordnung verstoßen haben. Das Ermittlungsverfahren gegen Oberbürgermeister Joachim Paulick wurde nun mit Verfügung vom 26.02.2008 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die Staatsanwaltschaft sieht inzwischen keine Grundlage für weitere Ermittlungen oder eine Anklageerhebung mehr.

