Solaranlage

 
  • Bei Einspeisung muss Baugenehmigung her

    Vom 27.01.2010

    Görlitz-Zgorzelec. Vor der Errichtung von Photovoltaik- und Solaranlagen sollte man sich über mögliche Genehmigungspflichten informieren, rät die Görlitzer Stadtverwaltung. Vor dem Hintergrund des ständig steigenden Anteils erneuerbarer Energien an der Stromproduktion, der bis 2020 weiter ausgebaut werden soll, dient das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009 als Förderinstrument der Bundesregierung. Jedoch haben Bauherren und Entwurfsverfasser u. a. im Interesse des Klimaschutzes zahlreiche Gesetze zu beachten. Dazu gehören z. B. die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009, das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009.

 
 
 
 
 

 
 
 
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