Sächsiche Aufbaubank

 
  • Sachsen zieht Förderbremse an

    Vom 09.07.2010

    Dresden. Wer als Existenzgründer ohne Leistungsbezug oder Empfänger von niedrigem Arbeitslosengeld 1 bei der Sächsichen Aufbaubank (SAB) einen Zuschuss für die Gründungsphase beantragen will, läuft ins Leere: Seit dem 12. Juni 2010 werden keine Anträge mehr entgegen genommen. "Die Förderung dieses Fördergegenstandes wird zum 11.06.2010 beendet. Ab 12.06.2010 werden deshalb keine Anträge mehr entgegengenommen", heißt es auf der entsprechenden SAB-Webseite. Zugleich wird auf die nachstehende Pressemitteilung verwiesen.

  • Fördermittel für Existenzgründer

    Vom 15.02.2009

    Bautzen / Budyšín | Bad Muskau | Zittau. Im Jahr 2008 förderte die Agentur für Arbeit Bautzen rund 900 Menschen, die ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beendet haben, mit einem Gründungszuschuss. Unter den geförderten Existenzgründern waren immerhin 36 Prozent Frauen. Ende Februar findet im Berufsinformationszentrum Bautzen eine Infoveranstaltung statt. Im März werden viertägige Seminare für Existenzgründer in Bad Muskau und Zittau angeboten, die unabhängg von der Arbeitsagentur gefördert werden. Nach vier Abenden erhalten die Teilnehmer hier ein Zertifikat, das beispielsweise bei der Arbeitsagentur und der Sächsichen Aufbaubank zur Fördermittelbeantragung vorgelegt werden kann.

 
 
 
 
 

 
 
 
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