Riesa

 
  • Forstminister im Landkreis Bautzen

    Vom 26.05.2010

    Großröhrsdorf. Sachsens Umweltminister Frank Kupfer hat sich am 26. Mai 2010 erneut über die Schäden durch das Unwetter am Pfingstmontag informiert. In einem besonders stark betroffenen Wald bei Großröhrsdorf im Landkreis Bautzen ließ sich der Minister auch über die laufenden Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden unterrichten.

  • Vancouver-Ticket für 22 Sachsen

    Vom 31.01.2010

    Sachsen. 22 sächsische Sportler werden vom 12. bis 28. Februar 2010 im Team der deutschen Mannschaft an den Olympischen Winterspielen im kanadischen Vancouver teilnehmen. Damit ist ein Sachse mehr in der deutschen Auswahl als noch vor vier Jahren in Turin. Sachsens Sportminister Roland Wöller wünschte den Sportlern viel Erfolg: "Ich bin mir sicher, die Sachsen werden in Vancouver erfolgreich abschneiden und den Freistaat würdig vertreten." Auch den Trainern und Betreuern sprach der Minister seinen Dank aus.

  • Schienenersatzverkehr in Dresden

    Vom 27.03.2009

    Dresden. Wegen Oberleitungsarbeiten im Bereich Dresden-Neustadt (Gleisanlagen in Richtung Dresden Mitte) kommt es in den Nachtstunden vom 30. März bis zum 4. April und vom 6. bis zum 9. 2009 April jeweils von 21.45 Uhr bis 4.45 Uhr zu Fahrplanänderungen und Schienenersatzverkehr.

  • Aufregende Aufgaben

    Vom 03.12.2008

    Radeberg | Schkeuditz | Torgau. Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 werden die Städte Radeberg (Landkreis Bautzen), Schkeuditz (Landkreis Nordsachsen) und Torgau (Landkreis Nordsachsen) zu Großen Kreisstädten erklärt. Die drei Bürgermeister führen künftig die Amtsbezeichnung „Oberbürgermeister“, eine Erhöhung der Besoldung ist damit aber nicht verbunden. Als kreisangehörige Gemeinden unterstehen die Großen Kreisstädte weiterhin der Rechtsaufsicht des jeweiligen Landratsamtes. Die Großen Kreisstädte erfüllen für ihr Gebiet anstelle des Landratsamtes Aufgaben aus den Bereichen des Gewerberechts sowie des Straßenverkehrsrechts. Dazu gehören etwa das Erteilen von Erlaubnissen für das gewerbsmäßige Betreiben von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie das Erteilen bestimmter Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), z. B. von den Halt- und Parkverboten sowie von der Pflicht zur Benutzung von Sicherheitsgurten und Schutzhelmen.

 
 
 
 
 

 
 
 
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