Rechtsaufsicht
Stadträte in der Verantwortung
Vom 28.10.2009
Görlitz-Zgorzelec. Der Arbeitsgruppe Haushalt (AG Haushalt), eine der Arbeitsplattformen der Görlitzer Stadträte, wurde zuletzt nur noch von der Fraktion zur Sache/SPD genutzt. Oberbürgermeister Joachim Paulick sah sich daher veranlasst, an das Verantwortungsgefühl der Volksvertreter, die sich erst zur Kommunalwahl am 7. Juni 2009 hatten wählen lassen, zu appellieren. Im demokratischen Wahlverfahren hatten die Görlitzer jenen Kandidaten ihre Stimmen gegeben, denen sie an ehesten zutrauten, als Stadtrat ihre Interessen zu vertreten. Der Stadtrat ist gemäß Sächsischer Gemeindeordnung das Hauptorgan der Gemeinde (Satz redaktionell geändert am 4. November 2009).Oberbürgermeister Paulick korrigiert Darstellung der Ortspresse
Vom 15.10.2009
Görlitz-Zgorzelec. „Es ist nicht meine Art, durch Indiskretion Inhalte aus vertraulichen Gesprächen nach außen zu geben. Klargestellt werden muss allerdings die heutige Berichterstattung in der Sächsischen Zeitung“, reagierte der Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick am 14. Oktober 2009 auf einen Artikel in der Lokalseite Görlitz der Sächsischen Zeitung. Landkreis stoppt Stadtrat zum Helenenbad
Vom 31.08.2009
Görlitz-Zgorzelec. Die Rechtsaufsichtsbehörde, der Landkreis Görlitz, hat den Beschluss Nr. 941-09 des Stadtrates vom 30. Juni 2009 zur Beauftragung von Planungsleistungen für einen Kindererlebnisbereich im Helenenbad beanstandet. Die Große Kreisstadt ist aufgefordert, den Beschluss innerhalb von zwei Monaten aufzuheben, anderenfalls kündigt der Landkreis die Ersatzvornahme an. Die Beauftragung der Planungsleistungen gemäß der Aufgabenstellung des Fördervereins „Görlitzer Helenenbad“ e. V. verstoße gegen die Grundsätze der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung nach § 72 Abs. 2 SächsGemO und die Grundsätze für die Planung und Veranschlagung von Investitionen gemäß der Kommunalen Haushaltsverordnung.
Rechtsaufsicht bestätigt Oberbürgermeister
Vom 21.07.2009
Görlitz-Zgorzelec. Nach der Prüfung zweier Dienstaufsichtsbeschwerden vom 23. April und vom 19. Mai 2009, die Stadtrat Michael Hannich gegen den Oberbürgermeister gestellt hatte, kommt die Rechtsaufsicht, das ist der Landkreis Görlitz, zu dem Ergebnis, dass „eine Pflichtverletzung des Oberbürgermeisters nicht vorliegt".Erneute Flut von Widersprüchen gegen Stadtratsbeschlüsse
Vom 04.12.2008
Görlitz-Zgorzelec. Der Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick hat fünf Beschlüssen des Stadtrates widersprochen sowie für zwei Beschlüsse seinen Widerspruch bei der Rechtsaufsicht, dem Landratsamt Görlitz, zur Entscheidung vorgelegt.
Aufregende Aufgaben
Vom 03.12.2008
Radeberg | Schkeuditz | Torgau. Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 werden die Städte Radeberg (Landkreis Bautzen), Schkeuditz (Landkreis Nordsachsen) und Torgau (Landkreis Nordsachsen) zu Großen Kreisstädten erklärt. Die drei Bürgermeister führen künftig die Amtsbezeichnung „Oberbürgermeister“, eine Erhöhung der Besoldung ist damit aber nicht verbunden. Als kreisangehörige Gemeinden unterstehen die Großen Kreisstädte weiterhin der Rechtsaufsicht des jeweiligen Landratsamtes. Die Großen Kreisstädte erfüllen für ihr Gebiet anstelle des Landratsamtes Aufgaben aus den Bereichen des Gewerberechts sowie des Straßenverkehrsrechts. Dazu gehören etwa das Erteilen von Erlaubnissen für das gewerbsmäßige Betreiben von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie das Erteilen bestimmter Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), z. B. von den Halt- und Parkverboten sowie von der Pflicht zur Benutzung von Sicherheitsgurten und Schutzhelmen.
Ohne Konsilidierung keine Stadthalle
Vom 14.11.2008
Görlitz-Zgorzelec. Das Landratsamt des Landkreises Görlitz fordert von der Stadt Görlitz die Aufhebung des Beschlusses zur Vorbereitung der Sanierung der Stadthalle. Der Görlitzer Oberbürgermeister Joachim Paulick sieht sich bestätigt und fordert weiter Verzicht auf die Erfüllung von Stadträte-Wünschen, die zudem Folgekosten nach sich ziehen. Nur wenn Prioritäten gesetzt würden, wären Vorhaben wie die Sanierung der Stadthalle überhaupt noch realisierbar.Stadtratsbeschlüsse beanstandet
Vom 14.11.2008
Görlitz-Zgorzelec. Der Landkreis Görlitz als zuständige untere Rechtsaufsichtsbehörde hat per Bescheid zwei Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Görlitz beanstandet und den Stadtrat unter Androhung der Ersatzvornahme zur Aufhebung der beanstandeten Ziffern in den Beschlüssen binnen zwei Monaten aufgefordert. Betroffen sind davon die Beschlüsse des Görlitzer Stadtrates Nr. 757a-08 und 758a-08 vom 11. August dieses Jahres.
Immer wieder Görlitz
Vom 23.07.2008
Dresden | Görlitz-Zgorzelec. Das Regierungspräsidium Dresden (RP) beanstandet als Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss Nr. 674a-08 des Stadtrates der Stadt Görlitz vom 24. April 2008, weil er ist in Ziffer 1 materiell rechtswidrig ist. Die Stadt wird aufgefordert, diesen Beschluss innerhalb von zwei Monaten aufzuheben. Anderenfalls wird die Ersatzvornahme angedroht.
Görlitz erneut belehrt
Vom 21.07.2008
Dresden | Görlitz-Zgorzelec. Das Regierungspräsidium (RP) Dresden hat einen Widerspruch der Stadt zurück gewiesen und einen weiteren Stadtratsbeschluss beanstandet.
Weitere Nachrichten zu Rechtsaufsicht
- Wieder Stadtratsbeschluss rechtswidrig vom 01.04.2008

