Leistungsbezug
Sachsen zieht Förderbremse an
Vom 09.07.2010
Dresden. Wer als Existenzgründer ohne Leistungsbezug oder Empfänger von niedrigem Arbeitslosengeld 1 bei der Sächsichen Aufbaubank (SAB) einen Zuschuss für die Gründungsphase beantragen will, läuft ins Leere: Seit dem 12. Juni 2010 werden keine Anträge mehr entgegen genommen. "Die Förderung dieses Fördergegenstandes wird zum 11.06.2010 beendet. Ab 12.06.2010 werden deshalb keine Anträge mehr entgegengenommen", heißt es auf der entsprechenden SAB-Webseite. Zugleich wird auf die nachstehende Pressemitteilung verwiesen.

