Leistungsbezug

 
  • Sachsen zieht Förderbremse an

    Vom 09.07.2010

    Dresden. Wer als Existenzgründer ohne Leistungsbezug oder Empfänger von niedrigem Arbeitslosengeld 1 bei der Sächsichen Aufbaubank (SAB) einen Zuschuss für die Gründungsphase beantragen will, läuft ins Leere: Seit dem 12. Juni 2010 werden keine Anträge mehr entgegen genommen. "Die Förderung dieses Fördergegenstandes wird zum 11.06.2010 beendet. Ab 12.06.2010 werden deshalb keine Anträge mehr entgegengenommen", heißt es auf der entsprechenden SAB-Webseite. Zugleich wird auf die nachstehende Pressemitteilung verwiesen.

 
 
 
 
 

 
 
 
Heute: 2255
Insgesamt: 15489998
Tagesmaximum: 48095
Tagesschnitt: 12290
 
Benutzerdefinierte Suche