Landesdirektion Dresden
Landkreis Görlitz muss sich der Rechtsaufsicht fügen
Vom 13.10.2011
Landkreis Görlitz. Mehrfach war der Kreistag des Landkreises Görlitz der Mahnung der Rechtsaufsicht, Beschlüsse für einen ausgeglichenen Haushalt zu fassen, nicht nachgekommen. Nun hat die Landesdirektion Dresden (LDD) Nägel mit Köpfen gemacht und im Wege der Ersatzvornahme die Kreisumlage für das laufende Jahr im Landkreis Görlitz auf 31,5 Prozent festgesetzt. Damit ist der Jahresetat des Landkreises Görlitz erst durch einen Bescheid der LDD rechtskonform geworden.SPD will mehr Geld für Kommunen
Vom 10.10.2011
Landkreis Görlitz | Bautzen. Der Görlitzer SPD-Kreisvorsitzende Thomas Jurk, MdL, plädiert für mehr Geld für die der Kommunen: "Wenn die Landesdirektion Dresden nach Prüfung der Haushaltslage dem Landkreis Görlitz sogar bescheinigt, aufgrund unverschuldeter Begleitumstände in Finanznot geraten zu sein, so ist es nur logisch und konsequent Abhilfe zu schaffen.“ Dresden müsse endlich handeln.
Gnadenfrist für den Landkreis Görlitz läuft
Vom 02.08.2011
Dresden. Nach einem Gespräch zwischen dem Görlitzer Landrat Bernd Lange (CDU) und dem Präsidenten der Landesdirektion Dresden Dietrich Gökelmann verzichtet die Dresdner Behörde zunächst auf den Sofortvollzug hinsichtlich der Neufestsetzung der Kreisumlage für das laufende Haushaltsjahr im Landkreis Görlitz. Das hat die Landesdirektion Dresden bereits am 20. Juli 2011 in einer Pressemitteilung bekanntgegeben. Ganz ohne Auflagen wird der Aufschub dem strukturschwachen und wegen hoher Sozialkosten klammen Landkreis am ostsächsischen Rand jedoch nicht gewährt: Der Landkreis Görlitz ist aufgefordert, durch eigene Maßnahmen einen Ausgleich des Haushaltes für das Jahr 2011 zu erreichen. Darüber, was er nun zu tun gedenkt, und den tatsächlichen Haushaltsvollzug im laufenden Jahr soll der Landkreis zum 31. August 2011 gegenüber der Landesdirektion berichten. Nicht genug - in einem Bescheid vom 19. Juli 2011 fordert die Landesdirektion, dass der Landkreis Görlitz spätestens zum 12. August 2011 seinen Widerspruch gegen die am 10. Juni 2011 avisierte Neufestsetzung der Kreisumlage durch die Landesdirektion begründet.
SPD-Fraktion sieht kommunale Selbstverwaltung im Landkreis am Ende
Vom 15.06.2011
Landkreis Görlitz. Der SPD-Fraktionschef im Kreistag Görlitz, Frank Peuker, kann es nicht fassen: „Angesichts der angedrohten Anordnung der Landesdirektion Dresden, dass der Kreisumlagesatz per Kreistagsbeschluss bis Ende Juni auf 32 Prozent zu erhöhen sei, oder man anderenfalls die erhöhte Umlage per Ersatzvornahme durchsetzen werde, bedeutet dies faktisch das Ende kommunaler Selbstverwaltung im Landkreis Görlitz!" Die SPD-Fraktion wolle sich nicht erpressen lassen und lehne auch weiterhin eine Erhöhung der Kreisumlage ohne ein schlüssiges Gesamtkonzept zur auskömmlichen Finanzausstattung im Landkreis Görlitz ab.Landkreis Görlitz von Landesdirektion Dresden knallhart abgewatscht
Vom 15.06.2011
Landkreis Görlitz | Dresden. Schon im Mai 2011 hatte die Landesdirektion Dresden im Landkreis Görlitz Sparpotenziale ausgemacht. Als Kostenfaktoren wurden von einer Arbeitsgruppe vor allem die zersplitterte Verwaltung, Theater-Zuschüsse und die soziale Misere in Ostsachsen identifiziert. Die Kreisumlage sei zwar überdurchschnittlich hoch, hieß es damals, aber noch kein Spitzenwert erreicht. Jetzt hat die Landesdirektion den Samthandschuh von der eisernen Faust abgezogen: Der Görlitzer Kreishaushalt ist bei der Rechtsaufsicht durchgefallen, Ersatzvornahme für eine höhere Kreisumlage ist angedroht.Endlich Fluthilfe auch für Zittau
Vom 17.04.2011
Zittau. Als letzten im Landkreis Görlitz hat die Landesdirektion Dresden den Wiederaufbauplan der Stadt Zittau zur Beseitigung der vom Sommerhochwasser 2010 verursachten Schäden an kommunaler Infrastruktur am 13. April 2011 ausgereicht. Es handelt sich dabei um den vom bestätigten Schadensvolumen her umfangreichste Plan in ganz Sachsen.„zur Sache!“ e.V. sieht höhere Kreisumlage als Belastung für Görlitz
Vom 15.04.2011
Landkreis Görlitz. Die Görlitzer Wählervereinigung „zur Sache!“ e.V. weist darauf hin, dass die Kreisumlage, mit welcher die Kommunen an den Kosten des Landkreises beteiligt werden, keinesfalls der Konsolidierung der Finanzen des Landkreises dienen darf: „Der Gesetzgeber setzt voraus, dass der Landkreis bei der Festsetzung der Kreisumlage auf die Haushalts- und Finanzlage der Gemeinden Rücksicht nehmen muss." Steigt die Kreisumlage auf mehr als 25 Prozent, so wird sie sogar genehmigungspflichtig - ein Grenzwert, den der Gesetzgeber offenbar als Alarmsignal sieht. Die jetzt vom Landkreis Görlitz beabsichtigte Umlage soll jedoch mit 29,5 Prozent noch weit darüber liegen.Görlitzer Wiederaufbauplan von Landesdirektion bestätigt
Vom 11.03.2011
Dresden | Görlitz-Zgorzelec. Die Landesdirektion Dresden hat den Wiederaufbauplan der Stadt Görlitz zur Beseitigung von Schäden des Sommerhochwassers 2010 bestätigt. Der Plan umfasst insgesamt 32 Maßnahmen, unter anderem aus den Bereichen Schulhausbau, Sportanlagen, Kindertagesstätten, Straßen- und Brückenbau sowie Hochwasserschutz und Siedlungswasserwirtschaft. Mit einer anerkannten Schadenshöhe von ungefähr 9,8 Millionen Euro gehört der Görlitzer Wiederaufbauplan zu den umfangreichsten im Dresdner Direktionsbezirk.
Meilenstein zur Schadensbeseitigung
Vom 15.10.2010
Landkreis Görlitz. Die Stabsstelle Fluthilfe im Landratsamt Görlitz hat termingerecht alle gemeldeten Maßnahmen der Städte und Gemeinden am 15. Oktober 2010 bei der Landesdirektion Dresden zur Bestätigung eingereicht. Wie das Landratsamt mitteilt, war das "ein gewaltiger Kraftakt", alle Maßnahmen mussten auf ihre Hochwasserkausalität sowie auch finanziell geprüft werden. Diese Prüfung der Unterlagen auf Plausibilität musste binnen 14 Tagen duchgeführt werden, nachdem die Kommunen ihre Schäden bis zum 30. September bei der Stabsstelle eingereicht hatten.
Stabsstelle für Fluthilfe entsteht
Vom 21.09.2010
Zittau. Eine Stabsstelle „Fluthilfe“ unter Leitung von Birgit Weber von der Landesdirektion Dresden hat in Zittau die Arbeit aufgenommen. Ihr Team besteht aus drei Mitarbeitern des Landratsamtes. Es soll in den kommenden zwei bis drei Jahren die von der Flut betroffenen Kommunen bei der Erfassung der Schäden und der Umsetzung der Maßnahmepläne für die Schadensbewältigung unterstützen.
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