Gesundheitsministerium

 
  • Bürger-Hotline zur Schweinegrippe

    Vom 08.11.2009

    Sachsen. Ab Montag, dem 9. November 2009, 8.00 Uhr, bietet das sächsische Gesundheitsministerium eine Hotline an, unter der sich Bürgerinnen und Bürger zur „Schweinegrippe“ - übertragen vom Virus H1N1 - informieren können. Das Gesundheitsministerium reagiert damit auf den hohen Informationsbedarf in der Bevölkerung.

  • Sachsen haben Irenschwein gegessen

    Vom 12.12.2008

    Sachsen. Wie das Sächsische Gesundheitsministerium heute mitteilte, hat das europa- und weltweit vermarktete irische Schweinefleisch inzwischen auch Lebensmittelunternehmen und Verbraucher des Freistaates erreicht. Wie aus Nordrhein-Westfalen sowie durch das Europäische Schnellwarnsystem übermittelten Lieferlisten hervorgeht, wurde im „kritischen“ Zeitraum zwischen September und Anfang Dezember 2008 erschlachtetes irisches Schweinefleisch von einem Fleischhändler in Nordrhein-Westfalen regelmäßig an zwei sächsische Fleischverarbeitungsbetriebe geliefert, die daraus diverse Fleischerzeugnisse hergestellt haben. Der Großteil der Erzeugnisse wurde bereits verkauft und dürfte auch inzwischen verzehrt worden sein.

  • Mit Vogelgrippe infizierter Geflügelbestand ist tot

    Vom 10.10.2008

    Markersdorf. In den frühen Morgenstunden des 10. Oktober 2008 wurde die Tötung des von H5N1-Virus betroffenen Nutzgeflügelbestandes in Markersdorf im Landkreis Görlitz abgeschlossen worden. Es handelt sich um rund 1.400 Tiere. Die Ergebnisse weiterer Untersuchungen durch die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsens (LUA) sollen am späten Freitagvormittag vom Sächsischen Gesundheitsministerium bekannt gegeben werden.

  • Ministerium reagiert auf Salmonelleninfektionen

    Vom 19.04.2008

    Dresden | Görlitz-Zgorzelec. Aus aktuellem Anlass weist das für die Belange der Lebensmittelsicherheit zuständige Gesundheitsministerium darauf hin, dass es nach wie vor verboten ist, roheihaltige Speisen ohne vorherige Erhitzung, beispielsweise Desserts wie Pudding, zum Verzehr für Alte, Kranke und Kinder als besonders gefährdete Personengruppen in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung abzugeben. Die zuständigen sächsischen Lebensmittelüberwachungsbehörden überprüfen die Einhaltung dieses Verbots und sind gehalten, bei Verstößen die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Sie haben die Lebensmittelunternehmen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen über die Rechtslage entsprechend informiert und dazu auch Merkblätter erstellt und ausgegeben.

 
 
 
 
 

 
 
 
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