Geschäftsanweisung
Was bezahlt wird und was nicht
Vom 05.03.2010
Karlsruhe | Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2010 entschieden, dass im Rahmen der Grundsicherung in seltenen, besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. das berichtet SOZIALblatt.de.
