Freital

 
  • Ein Zeichen für den Erhalt der Straßenbahn in Görlitz

    Vom 17.12.2009

    Ein Zeichen für den Erhalt der Straßenbahn in Görlitz Görlitz-Zgorzelec. Die letzten Tage ihres Praktikums absolvieren im Dezember 2009 drei junge Leute im Görlitzer Ratsarchiv. Die 24jährige Sandra Hopstock aus Görlitz und die gleichaltrige Caroline Simon aus Hirschfelde werden im TÜV Rheinland Privatschulzentrum in Görlitz in der Fachrichtung Medizinische Dokumentationsassistenz ausgebildet. Der 18jährige Abiturient in der Fachrichtung Gestaltung von der Best Sabel FOS in Freital, Falk Otto, stammt aus dem Markersdorfer Ortsteil Gersdorf bei Görlitz und ergänzt das Team. Ziel des achtwöchigen Praktikums war es, die Görlitzer Geschichte zu erforschen, in die Schätze des Ratsarchivs einzutauchen und die Arbeit des Ratarchivars kennenzulernen.

  • Sebastian Krumbiegel in Löbau

    Vom 30.12.2008

    Löbau | Hoyerswerda / Wojerecy | Dresden. 2009 fängt gut an: In den ersten beiden Januarwochen ist Prinzen-Sänger Sebastian Krumbiegel mit seinem Programm "Ängste und Träume" in acht sächsischen Schulen zu Gast - auch in Löbau und Hoyerswerda.

  • Aufregende Aufgaben

    Vom 03.12.2008

    Radeberg | Schkeuditz | Torgau. Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 werden die Städte Radeberg (Landkreis Bautzen), Schkeuditz (Landkreis Nordsachsen) und Torgau (Landkreis Nordsachsen) zu Großen Kreisstädten erklärt. Die drei Bürgermeister führen künftig die Amtsbezeichnung „Oberbürgermeister“, eine Erhöhung der Besoldung ist damit aber nicht verbunden. Als kreisangehörige Gemeinden unterstehen die Großen Kreisstädte weiterhin der Rechtsaufsicht des jeweiligen Landratsamtes. Die Großen Kreisstädte erfüllen für ihr Gebiet anstelle des Landratsamtes Aufgaben aus den Bereichen des Gewerberechts sowie des Straßenverkehrsrechts. Dazu gehören etwa das Erteilen von Erlaubnissen für das gewerbsmäßige Betreiben von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie das Erteilen bestimmter Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), z. B. von den Halt- und Parkverboten sowie von der Pflicht zur Benutzung von Sicherheitsgurten und Schutzhelmen.

 
 
 
 
 

 
 
 
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