Frank Heinrich
Görlitzer Kaufhaus unter Zwangsverwaltung
Vom 09.02.2010
Görlitz-Zgorzelec. Das Amtsgericht Görlitz hat am 8. Februar 2010 auf Antrag der Stadt Görlitz einen Zwangsverwalter für das Görlitzer Kaufhaus (zuletzt unter dem Namen Hertie bekannt) bestellt. Rechtsanwalt Frank Heinrich wird nun dafür Sorge tragen, die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Objektes aus den Einnahmen zu sichern sowie das denkmalgeschützte Jugendstilgebäude vor Schaden zu bewahren. Bereits vor einigen Wochen und seitdem mehrfach hat die Stadt sowohl Eigentümer als auch Verwalter schriftlich aufgefordert, ihren Pflichten nachzukommen und sowohl eine Gefahrenbeseitigung rund um das Objekt als auch Maßnahmen zur Schadensabwehr im Haus vorzunehmen. „Parallel dazu haben wir entsprechende Antragstellungen für Zwangsmaßnahmen vorbereitet“, erläuterte Oberbürgermeister Joachim Paulick das vorsorgliche Handeln der Stadtverwaltung.
