Fahrzeugzulassungsverordnung

 
  • Änderung bei der Abwrackprämie

    Vom 20.02.2009

    Berlin. Wo Geld zu holen ist, entsteht oft enorme Kreativität, um an das Geld auch heranzukommen. Auch bei der Abwrack-Prämie, offiziell Umweltprämie genannt, musste noch ein zusätzlicher Riegel vorgeschoben werden. Um eine missbräuchliche Beantragung der 2.500 Euro zu verhindern, ist auf Initiative des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages eine wichtige Anpassung der Richtlinie beschlossen worden: Beim Antrag auf Gewährung der Prämie reicht es nicht aus, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Kopie der Zulassungspapiere des zu verschrottenden Fahrzeugs einzureichen. Erforderlich ist es nunmehr, das entwertete Original der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.

 
 
 
 
 

 
 
 
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